Öffentliche Ausschreibungen 2026

Das ändert sich für Auftraggeber und Bieter

Die Regeln über die Ausschreibung öffentlicher Aufträge ändern sich erheblich ab dem 01.01.2026. Einige Neuerungen wie die höhere Schwelle für Direktvergaben und digitale Verfahren sind bereits in Kraft, weitere stehen unmittelbar bevor. 
Insbesondere die Vorschriften über nationale Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte ab dem 01.01.2026 sind in einigen Bundesländern in großem Umfang neu gestaltet. 
Klarheit über die Anwendung der neuen Regelungen ist das Ziel der Schulung. 
Wer jetzt den Überblick behält, sichert Wettbewerbsvorteile und vermeidet Risiken. Herr Dr. Terwiesche informiert in dieser Schulung über die Vergaberechtsreform 2026. Die Schulung ist praxisorientiert und verschafft schnell den Überblick für die Anwendung der Neuregelungen in der täglichen Ausschreibungspraxis.

Ausschreibungen mit hohem Auftragswert („Oberschwellenbereich“):
  • Ab welcher Auftragssumme gelten welche Regeln?
  • Gibt es 2026 noch den Grundsatz der „losweisen“ Ausschreibung?
  • Reicht die Eigenerklärung aus oder bleibt die Masse von Eignungsnachweisen unentbehrlich?
  • Was bedeuten die Neuregelungen zu KI und Cybersicherheit für unsere Branche?
  • Änderungen beim Rechtsschutz

Kleinere Ausschreibungen mit geringem Auftragswert („Unterschwellenbereich“):
  • Keine VOB/A und keine UVgO mehr! Gibt es noch ein Ausschreibungsverfahren?
  • Welche neuen Regeln gibt es in NRW bei „kleineren“ Ausschreibungen aufgrund der Ausschreibungs-Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände und in anderen Bundesländern?
    • Die Mustersatzung: Pro und contra
    • Freie Wählbarkeit der Vergabeverfahrensarten
    • Welche Wertgrenzen gelten für welche Vergabeverfahren?
    • Mehr Flexibilität bei Eignungs- und Zuschlagskriterien ohne feste Vorgaben
    • Neuerungen bei Fristen und Formvorschriften
Was passiert in Kommunen, die keine eigene Ausschreibungssatzung erlassen?
  • Faktische Orientierung an VOB/A und UVgO?
  • Die Grundsätze der Effizienz, Transparenz und Gleichbehandlung
  • Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • Einkauf ohne förmliche Vergabeunterlagen
  • Zulässigkeit von Verhandlungen
  • Entfall von Statistik- und Dokumentationspflichten
  • Wegfall von Dienstanweisungen und Verfahrensordnungen des Stadtrates
Erfolgreiche Teilnahme von Bauunternehmen sowie Architektur- und Ingenieurbüros an Ausschreibungen ab dem 01.01.2026 – Was ist zu beachten?
 


Diese Schulung ist sowohl für die Auftraggeber- als auch für die Bieterseite konzipiert. Zielgruppen sind insbesondere Mitarbeiter von kommunalen Vergabestellen, aus kommunalen Eigenbetrieben, in öffentlichen Wohnungsbauunternehmen, Bauunternehmen, Bauträgern und Generalunternehmern sowie in Architektur- und Ingenieurbüros.


Referent

Dr. Michael Terwiesche LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht

ist Gründungspartner von GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht und für Verwaltungsrecht und spezialisiert auf die Vergabe öffentlicher Aufträge, Bauverwaltungsrecht und Umweltrecht. Herr Dr. Terwiesche berät öffentliche Auftraggeber, kommunale Unternehmen, gemeinnützige und private Wohnungsbaugesellschaften, Ingenieur- und Architekturbüros sowie Bauunternehmen bei der rechtskonformen Vergabe öffentlicher Aufträge. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Vergaben freiberuflicher Leistungen, Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte sowie die Vergabe von Bauaufträgen. Herr Terwiesche berät und vertritt dabei die an einem Vergabeverfahren Beteiligten umfassend in jedem Stadium des Verfahrens. Außerdem berät Herr Dr. Terwiesche Städte und kommunale Unternehmen beim Aufstellen von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen. Des Weiteren unterstützt Herr Dr. Terwiesche Firmen sowie Immobilien- und Wohnungsunternehmen bei der Erlangung von Bau- und Nutzungsänderungsgenehmigungen für Investitionsvorhaben. Neben einer Vielzahl von Fachveröffentlichungen hat Herr Dr. Terwiesche zahlreiche Praxishandbücher herausgegeben (z. B. Handbuch Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2025; TVgG, Kommentar, 2018; Handbuch für Öffentliche Auftraggeber, 2014 und Der Bauverwaltungsprozess, 2012).


Gesamteindruck

(5,0 von 5 Sternen)

Inhalt

(3,0 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(5,0 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(5,0 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(5,0 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(5,0 von 5 Sternen)
Basierend auf 1 Bewertung

Die Regeln über die Ausschreibung öffentlicher Aufträge ändern sich erheblich ab dem 01.01.2026. Einige Neuerungen wie die höhere Schwelle für Direktvergaben und digitale Verfahren sind bereits in Kraft, weitere stehen unmittelbar bevor. 
Insbesondere die Vorschriften über nationale Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte ab dem 01.01.2026 sind in einigen Bundesländern in großem Umfang neu gestaltet. 
Klarheit über die Anwendung der neuen Regelungen ist das Ziel der Schulung. 
Wer jetzt den Überblick behält, sichert Wettbewerbsvorteile und vermeidet Risiken. Herr Dr. Terwiesche informiert in dieser Schulung über die Vergaberechtsreform 2026. Die Schulung ist praxisorientiert und verschafft schnell den Überblick für die Anwendung der Neuregelungen in der täglichen Ausschreibungspraxis.
Ausschreibungen mit hohem Auftragswert („Oberschwellenbereich“):
  • Ab welcher Auftragssumme gelten welche Regeln?
  • Gibt es 2026 noch den Grundsatz der „losweisen“ Ausschreibung?
  • Reicht die Eigenerklärung aus oder bleibt die Masse von Eignungsnachweisen unentbehrlich?
  • Was bedeuten die Neuregelungen zu KI und Cybersicherheit für unsere Branche?
  • Änderungen beim Rechtsschutz

Kleinere Ausschreibungen mit geringem Auftragswert („Unterschwellenbereich“):
  • Keine VOB/A und keine UVgO mehr! Gibt es noch ein Ausschreibungsverfahren?
  • Welche neuen Regeln gibt es in NRW bei „kleineren“ Ausschreibungen aufgrund der Ausschreibungs-Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände und in anderen Bundesländern?
    • Die Mustersatzung: Pro und contra
    • Freie Wählbarkeit der Vergabeverfahrensarten
    • Welche Wertgrenzen gelten für welche Vergabeverfahren?
    • Mehr Flexibilität bei Eignungs- und Zuschlagskriterien ohne feste Vorgaben
    • Neuerungen bei Fristen und Formvorschriften
Was passiert in Kommunen, die keine eigene Ausschreibungssatzung erlassen?
  • Faktische Orientierung an VOB/A und UVgO?
  • Die Grundsätze der Effizienz, Transparenz und Gleichbehandlung
  • Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • Einkauf ohne förmliche Vergabeunterlagen
  • Zulässigkeit von Verhandlungen
  • Entfall von Statistik- und Dokumentationspflichten
  • Wegfall von Dienstanweisungen und Verfahrensordnungen des Stadtrates
Erfolgreiche Teilnahme von Bauunternehmen sowie Architektur- und Ingenieurbüros an Ausschreibungen ab dem 01.01.2026 – Was ist zu beachten?
 

Diese Schulung ist sowohl für die Auftraggeber- als auch für die Bieterseite konzipiert. Zielgruppen sind insbesondere Mitarbeiter von kommunalen Vergabestellen, aus kommunalen Eigenbetrieben, in öffentlichen Wohnungsbauunternehmen, Bauunternehmen, Bauträgern und Generalunternehmern sowie in Architektur- und Ingenieurbüros.

Referent

Dr. Michael Terwiesche LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht
ist Gründungspartner von GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht und für Verwaltungsrecht und spezialisiert auf die Vergabe öffentlicher Aufträge, Bauverwaltungsrecht und Umweltrecht. Herr Dr. Terwiesche berät öffentliche Auftraggeber, kommunale Unternehmen, gemeinnützige und private Wohnungsbaugesellschaften, Ingenieur- und Architekturbüros sowie Bauunternehmen bei der rechtskonformen Vergabe öffentlicher Aufträge. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Vergaben freiberuflicher Leistungen, Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte sowie die Vergabe von Bauaufträgen. Herr Terwiesche berät und vertritt dabei die an einem Vergabeverfahren Beteiligten umfassend in jedem Stadium des Verfahrens. Außerdem berät Herr Dr. Terwiesche Städte und kommunale Unternehmen beim Aufstellen von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen. Des Weiteren unterstützt Herr Dr. Terwiesche Firmen sowie Immobilien- und Wohnungsunternehmen bei der Erlangung von Bau- und Nutzungsänderungsgenehmigungen für Investitionsvorhaben. Neben einer Vielzahl von Fachveröffentlichungen hat Herr Dr. Terwiesche zahlreiche Praxishandbücher herausgegeben (z. B. Handbuch Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2025; TVgG, Kommentar, 2018; Handbuch für Öffentliche Auftraggeber, 2014 und Der Bauverwaltungsprozess, 2012).

Gesamteindruck

(5,0 von 5 Sternen)

Inhalt

(3,0 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

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Stoffumfang

(5,0 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

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Betreuung durch IBR-Seminare

(5,0 von 5 Sternen)
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Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
09.10.2026
Mannheim oder Online
Dr. Michael Terwiesche LL.M.

439.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Mannheim oder Online
Adresse:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Bei Teilnahme vor Ort: Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 25.09.2026
Plätze frei
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ab 439.00 € (zzgl. MwSt)

(4,6 von 5 Sternen)

Datum
Ort
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09.10.2026
Mannheim oder Online
Dr. Michael Terwiesche LL.M.
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