Ohne Ausschreibung zum Auftrag

Bereichsausnahmen - Dringlichkeit - Verhandlungsverfahren - Unterschwelle - § 75a GO NRW

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bei Buchung bis zum
15.12.2026
Für Seminare in Mannheim sowie Online-Seminare | 1. Halbjahr 2027
Das Seminar vermittelt praxisorientiert, wann und wie öffentliche Auftraggeber Aufträge rechtssicher ohne förmliches Vergabeverfahren vergeben können – von der klassischen Direktvergabe bis hin zu Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Im Mittelpunkt steht die praktische Anwendung der maßgeblichen Ausnahmetatbestände, Fristverkürzungen und vereinfachten Verfahren, die eine zügige, zugleich aber vergaberechtskonforme Beschaffung ermöglichen.
 
Sie lernen, die vorhandenen Gestaltungsspielräume systematisch zu nutzen, Dokumentationspflichten zu erfüllen und Nachprüfungsrisiken zu vermeiden. Behandelt werden zudem aktuelle Entwicklungen wie das Vergabebeschleunigungsgesetz, die neue kommunale Vergabefreiheit nach § 75a GO NRW, erste Erfahrungen mit dem neuen Unterschwellenvergaberecht sowie die Auswirkungen der jüngsten Rechtsprechung zu Inhouse- und Bereichsausnahmen.


Das Seminar führt Schritt für Schritt durch die zentralen Ausnahmen und Erleichterungen im Vergaberecht – von der unmittelbaren Auftragsvergabe bis zur rechtssicheren Fortführung bestehender Verträge. Im Vordergrund steht dabei die Frage, wann Wettbewerb entfallen darf, welche Begründung erforderlich ist und wie Auftraggeber rechtlich auf der sicheren Seite bleiben.
  • Aktuelle Entwicklungen, Spruchpraxis und Rechtsprechung 
  • Direktvergaben und vereinfachte Verfahren: Voraussetzungen und Grenzen für Beschaffungen ohne Ausschreibung
  • Neue Freiräume durch § 75a GO NRW und erste Erfahrungen
  • Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb und Dringlichkeitsvergaben
  • Bereichsausnahmen und Inhouse-Vergaben: Systematik der §§ 107 ff. GWB, interkommunale Zusammenarbeit, Betrauungen und Kooperationen
  • Freiberufliche und rechtliche Dienstleistungen
  • Besonderheiten bei Architekten-, Ingenieur- und Rechtsdienstleistungsvergaben
  • Zulässige Produktvorgaben, Markterkundung und Begründung von Alleinstellungsmerkmalen
  • Auftragsänderungen und vergaberechtsfreie Erweiterungen (§ 132 GWB)
  • Vergabestrategie, Dokumentation und Rechtsschutz


Dieses Online-Seminar richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte von Vergabestellen (z.B. Kommunen, Land, Hochschule), aber auch an Berater (z.B. Planer und Rechtsanwalt), die regelmäßig zu den Vergabeverfahren eines öffentlichen Auftraggebers hinzugezogen werden. Grundsätzliches Verständnis für Vergaberecht sollte vorhanden sein.


Referent

Dr. Christian Teuber

RA und FA für Vergaberecht

ist Partner bei Baker Tilly und leitet dort den Bereich Vergaberecht. Seit über 20 Jahren berät er öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungen von bundesweiter Bedeutung und begleitet komplexe Infrastruktur-, IT- und Beschaffungsprojekte. Sein Schwerpunkt liegt auf der rechtssicheren und strategischen Gestaltung von Verfahren, die den hohen Anforderungen der Praxis und der Kontrolle durch Vergabenachprüfungsinstanzen standhalten. Neben der Vertretung von Auftraggebern und Bietern in Nachprüfungsverfahren verfügt er über besondere Expertise an den Schnittstellen zum Beihilfe-, Zuwendungs- und Haushaltsrecht. Als Ausbilder im Fachanwaltslehrgang Vergaberecht prägt er die nächste Juristengeneration, zudem ist er Mitglied im Regionalvorstand NRW des forum vergabe e.V.


Das Seminar vermittelt praxisorientiert, wann und wie öffentliche Auftraggeber Aufträge rechtssicher ohne förmliches Vergabeverfahren vergeben können – von der klassischen Direktvergabe bis hin zu Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Im Mittelpunkt steht die praktische Anwendung der maßgeblichen Ausnahmetatbestände, Fristverkürzungen und vereinfachten Verfahren, die eine zügige, zugleich aber vergaberechtskonforme Beschaffung ermöglichen.
 
Sie lernen, die vorhandenen Gestaltungsspielräume systematisch zu nutzen, Dokumentationspflichten zu erfüllen und Nachprüfungsrisiken zu vermeiden. Behandelt werden zudem aktuelle Entwicklungen wie das Vergabebeschleunigungsgesetz, die neue kommunale Vergabefreiheit nach § 75a GO NRW, erste Erfahrungen mit dem neuen Unterschwellenvergaberecht sowie die Auswirkungen der jüngsten Rechtsprechung zu Inhouse- und Bereichsausnahmen.

Das Seminar führt Schritt für Schritt durch die zentralen Ausnahmen und Erleichterungen im Vergaberecht – von der unmittelbaren Auftragsvergabe bis zur rechtssicheren Fortführung bestehender Verträge. Im Vordergrund steht dabei die Frage, wann Wettbewerb entfallen darf, welche Begründung erforderlich ist und wie Auftraggeber rechtlich auf der sicheren Seite bleiben.
  • Aktuelle Entwicklungen, Spruchpraxis und Rechtsprechung 
  • Direktvergaben und vereinfachte Verfahren: Voraussetzungen und Grenzen für Beschaffungen ohne Ausschreibung
  • Neue Freiräume durch § 75a GO NRW und erste Erfahrungen
  • Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb und Dringlichkeitsvergaben
  • Bereichsausnahmen und Inhouse-Vergaben: Systematik der §§ 107 ff. GWB, interkommunale Zusammenarbeit, Betrauungen und Kooperationen
  • Freiberufliche und rechtliche Dienstleistungen
  • Besonderheiten bei Architekten-, Ingenieur- und Rechtsdienstleistungsvergaben
  • Zulässige Produktvorgaben, Markterkundung und Begründung von Alleinstellungsmerkmalen
  • Auftragsänderungen und vergaberechtsfreie Erweiterungen (§ 132 GWB)
  • Vergabestrategie, Dokumentation und Rechtsschutz

Dieses Online-Seminar richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte von Vergabestellen (z.B. Kommunen, Land, Hochschule), aber auch an Berater (z.B. Planer und Rechtsanwalt), die regelmäßig zu den Vergabeverfahren eines öffentlichen Auftraggebers hinzugezogen werden. Grundsätzliches Verständnis für Vergaberecht sollte vorhanden sein.

Referent

Dr. Christian Teuber

RA und FA für Vergaberecht
ist Partner bei Baker Tilly und leitet dort den Bereich Vergaberecht. Seit über 20 Jahren berät er öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungen von bundesweiter Bedeutung und begleitet komplexe Infrastruktur-, IT- und Beschaffungsprojekte. Sein Schwerpunkt liegt auf der rechtssicheren und strategischen Gestaltung von Verfahren, die den hohen Anforderungen der Praxis und der Kontrolle durch Vergabenachprüfungsinstanzen standhalten. Neben der Vertretung von Auftraggebern und Bietern in Nachprüfungsverfahren verfügt er über besondere Expertise an den Schnittstellen zum Beihilfe-, Zuwendungs- und Haushaltsrecht. Als Ausbilder im Fachanwaltslehrgang Vergaberecht prägt er die nächste Juristengeneration, zudem ist er Mitglied im Regionalvorstand NRW des forum vergabe e.V.

Gesamteindruck

(4,0 von 5 Sternen)

Inhalt

(4,3 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,0 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(3,7 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,0 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,0 von 5 Sternen)
Basierend auf 3 Bewertungen

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