Rahmenvereinbarungen können auch bei Bauvergaben ein wirkungsvolles Instrument sein: Statt wiederkehrende oder vergleichbare Leistungen für jedes Projekt erneut vollständig auszuschreiben, wird der Wettbewerb gebündelt und für spätere Einzelabrufe nutzbar gemacht. Das kann Vergabeverfahren erheblich beschleunigen und zugleich Standardisierung, Mengenbündelung und eine langfristigere Zusammenarbeit ermöglichen.
Die rechtssichere Gestaltung ist allerdings anspruchsvoll. Bereits bei der Ausschreibung müssen insbesondere Leistungsumfang, Höchstmenge bzw. Höchstwert, Laufzeit, Preisbildung und die Regeln für spätere Einzelabrufe hinreichend bestimmt werden. Das Seminar zeigt, welche Gestaltungsspielräume bestehen, wo vergaberechtliche Grenzen liegen und wie sich Rahmenvereinbarungen gerade für wiederkehrende Bauaufgaben praktisch nutzbar machen lassen. Serielles und modulares Bauen wird dabei als besonders aktueller Anwendungsfall einbezogen.
Benefit für die Teilnehmer
Die Teilnehmer erfahren, wie Rahmenvereinbarungen bei Bauvergaben als echtes Bündelungs- und Beschleunigungsinstrument eingesetzt werden können. Sie lernen, welche Bedarfe sich hierfür eignen, wie Ausschreibung und Abrufsystematik aufgebaut werden sollten und welche Fehler bei Mengen, Laufzeiten, Preisen und Einzelabrufen vermieden werden müssen.
Dieses 2-stündige Online-Seminar aus der Reihe „IBRechtKurz“ ist konzipiert für öffentliche Auftraggeber, kommunale und öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, Bau- und Immobilienunternehmen, Vergabestellen, Projektsteuerer, Architekten und Planer, die wiederkehrende Bauleistungen effizient und vergaberechtlich belastbar beschaffen wollen.
ist Partner bei Baker Tilly und leitet dort den Bereich Vergaberecht. Seit über 20 Jahren berät er öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungen von bundesweiter Bedeutung und begleitet komplexe Infrastruktur-, IT- und Beschaffungsprojekte. Sein Schwerpunkt liegt auf der rechtssicheren und strategischen Gestaltung von Verfahren, die den hohen Anforderungen der Praxis und der Kontrolle durch Vergabenachprüfungsinstanzen standhalten. Neben der Vertretung von Auftraggebern und Bietern in Nachprüfungsverfahren verfügt er über besondere Expertise an den Schnittstellen zum Beihilfe-, Zuwendungs- und Haushaltsrecht. Als Ausbilder im Fachanwaltslehrgang Vergaberecht prägt er die nächste Juristengeneration, zudem ist er Mitglied im Regionalvorstand NRW des forum vergabe e.V.
Rahmenvereinbarungen können auch bei Bauvergaben ein wirkungsvolles Instrument sein: Statt wiederkehrende oder vergleichbare Leistungen für jedes Projekt erneut vollständig auszuschreiben, wird der Wettbewerb gebündelt und für spätere Einzelabrufe nutzbar gemacht. Das kann Vergabeverfahren erheblich beschleunigen und zugleich Standardisierung, Mengenbündelung und eine langfristigere Zusammenarbeit ermöglichen.
Die rechtssichere Gestaltung ist allerdings anspruchsvoll. Bereits bei der Ausschreibung müssen insbesondere Leistungsumfang, Höchstmenge bzw. Höchstwert, Laufzeit, Preisbildung und die Regeln für spätere Einzelabrufe hinreichend bestimmt werden. Das Seminar zeigt, welche Gestaltungsspielräume bestehen, wo vergaberechtliche Grenzen liegen und wie sich Rahmenvereinbarungen gerade für wiederkehrende Bauaufgaben praktisch nutzbar machen lassen. Serielles und modulares Bauen wird dabei als besonders aktueller Anwendungsfall einbezogen.
Benefit für die Teilnehmer
Die Teilnehmer erfahren, wie Rahmenvereinbarungen bei Bauvergaben als echtes Bündelungs- und Beschleunigungsinstrument eingesetzt werden können. Sie lernen, welche Bedarfe sich hierfür eignen, wie Ausschreibung und Abrufsystematik aufgebaut werden sollten und welche Fehler bei Mengen, Laufzeiten, Preisen und Einzelabrufen vermieden werden müssen.
Dieses 2-stündige Online-Seminar aus der Reihe „IBRechtKurz“ ist konzipiert für öffentliche Auftraggeber, kommunale und öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, Bau- und Immobilienunternehmen, Vergabestellen, Projektsteuerer, Architekten und Planer, die wiederkehrende Bauleistungen effizient und vergaberechtlich belastbar beschaffen wollen.
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