EU-Vergabe in der Praxis

Das Update für sichere Verfahren und Dokumentation

Dieses Seminar vermittelt Vergabestellen und Unternehmen das notwendige Wissen, um rechtssichere Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte durchzuführen. Dabei werden die Themen unabhängig von der Art der Leistung beleuchtet. Es werden typische Fehler, Risiken und Praxislösungen behandelt, um Nachprüfungsverfahren zu vermeiden bzw. erfolgreich ein Angebot abzugeben.

Durch Praxisfälle und interaktive Diskussionen wird die Theorie direkt anwendbar gemacht. Ihr Nutzen:
  • Unterschiede zwischen Unterschwellen- und Oberschwellenvergabe verstehen
  • Die spezifischen Anforderungen der Oberschwellenvergabe kennenlernen
  • Sicherheit bei der Durchführung von Vergabeverfahren über den EU-Schwellenwerten gewinnen
  • Folien des Seminars als Nachschlagewerk für die nächste Oberschwellenvergabe erhalten
  • Checklisten für Verfahrensarten, Fristen und Dokumentationspflichten mitnehmen

1. Einführung und Grundlagen – auch für Nichtjuristen verständlich gemacht
  • Was ist eine Oberschwellenvergabe? 
    • Abgrenzung zur Unterschwellenvergabe
    • Rechtsgrundlagen: GWB, VgV, SektVO, VSVgV, KonzVgV
    • EU-weite Vorschriften und Prinzipien (Transparenz, Wettbewerb, Gleichbehandlung)
  • Wann ist die Oberschwellenvergabe anzuwenden? 
    • Aktuelle EU-Schwellenwerte (Übersicht und Anwendungsfälle)
    • Berechnung des geschätzten Auftragswertes
2. Verfahrensarten der Oberschwellenvergabe
  • Überblick über die EU-Verfahren 
    • Offenes Verfahren
    • Nicht offenes Verfahren
    • Verhandlungsverfahren mit/ohne Teilnahmewettbewerb
    • Wettbewerblicher Dialog
    • Innovationspartnerschaft
  • Abgrenzung und Auswahl des passenden Verfahrens 
    • Wann welches Verfahren geeignet ist
    • Vergleich mit Unterschwellenverfahren
3. Ablauf eines Oberschwellenverfahrens
  • Schritt für Schritt durch das Verfahren 
    • Bekanntmachung (TED – Tenders Electronic Daily)
    • Teilnahme- und Angebotsphase
    • Kommunikation mit Bietern (EU-Vorgaben)
    • Prüfung und Wertung von Angeboten (Eignungs- und Zuschlagskriterien)
    • Zuschlagserteilung und Mitteilungspflichten
  • Dokumentationspflichten und Nachprüfungsverfahren 
    • Bedeutung der Vergabedokumentation
    • Rechtsschutz durch Nachprüfungsinstanzen (Vergabekammern, OLG)
4. Besondere Anforderungen und Herausforderungen
  • Formale Anforderungen und Fallstricke 
    • Vermeidung häufiger Fehler in der Bekanntmachung und Verfahrensgestaltung
    • Typische Fehlerquellen bei der Angebotsbewertung
  • Zuschlagskriterien und Wertungsmethoden 
    • Niedrigster Preis vs. Wirtschaftlichstes Angebot
    • Gewichtung und Matrixgestaltung
  • Fristenmanagement in Oberschwellenvergaben 
    • Mindestfristen gemäß VgV und ihre Auswirkungen
5. Fazit & Fragenrunde
  • Zusammenfassung der wichtigsten Unterschiede zwischen Unter- und Oberschwellenvergabe
  • Erfahrungs- und Praxisfragen der Teilnehmer
  • Austausch zu spezifischen Herausforderungen in der eigenen Vergabe


Das Seminar ist konzipiert für Mitarbeiter in Vergabestellen (Bund, Länder, Kommunen, öffentliche Unternehmen) mit Erfahrung in der Unterschwellenvergabe, die nunmehr vor der ersten Beschaffung im Oberschwellenbereich stehen. Das Seminar spricht gleichermaßen auch Einkäufer in Beschaffungsabteilungen aus Unternehmen an, die an großvolumigen öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.


Referent

Katharina Bartetzky-Olbermann

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht

startete ihre berufliche Laufbahn als Rechtsanwältin im Vergaberecht in einer wirtschaftlich ausgerichteten Kanzlei. Am Standort Düsseldorf zählten insbesondere öffentliche Banken, Universitäten und Berufskammern zu ihren Mandanten, die sie in Dienstleistungs-, Liefer- und Baubeschaffungen sowohl im Unterschwellenbereich als auch in EU-weiten Verfahren begleitete. Seit dem 1. Juli 2021 ist Katharina Bartetzky-Olbermann als Syndikusrechtsanwältin bei der BWI GmbH tätig. Sie berät das Unternehmen in vergabe- und preisrechtlichen Fragestellungen und begleitet im Schwerpunkt ITK-Vergabeverfahren unter anderem im Bereich Verteidigung und Sicherheit. Frau Bartetzky-Olbermann veröffentlicht Aufsätze zum Vergaberecht und kommentiert seit der 109. Aktualisierung im Kommentar Michaelis/Rhösa „Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen“ zur Thematik der Preisprüfung. Seit 2023 ist sie auch Herausgeberin des Kommentars.


Gesamteindruck

(4,2 von 5 Sternen)

Inhalt

(4,2 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,2 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(4,0 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,3 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,2 von 5 Sternen)

Dieses Seminar vermittelt Vergabestellen und Unternehmen das notwendige Wissen, um rechtssichere Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte durchzuführen. Dabei werden die Themen unabhängig von der Art der Leistung beleuchtet. Es werden typische Fehler, Risiken und Praxislösungen behandelt, um Nachprüfungsverfahren zu vermeiden bzw. erfolgreich ein Angebot abzugeben.

Durch Praxisfälle und interaktive Diskussionen wird die Theorie direkt anwendbar gemacht. Ihr Nutzen:
  • Unterschiede zwischen Unterschwellen- und Oberschwellenvergabe verstehen
  • Die spezifischen Anforderungen der Oberschwellenvergabe kennenlernen
  • Sicherheit bei der Durchführung von Vergabeverfahren über den EU-Schwellenwerten gewinnen
  • Folien des Seminars als Nachschlagewerk für die nächste Oberschwellenvergabe erhalten
  • Checklisten für Verfahrensarten, Fristen und Dokumentationspflichten mitnehmen
1. Einführung und Grundlagen – auch für Nichtjuristen verständlich gemacht
  • Was ist eine Oberschwellenvergabe? 
    • Abgrenzung zur Unterschwellenvergabe
    • Rechtsgrundlagen: GWB, VgV, SektVO, VSVgV, KonzVgV
    • EU-weite Vorschriften und Prinzipien (Transparenz, Wettbewerb, Gleichbehandlung)
  • Wann ist die Oberschwellenvergabe anzuwenden? 
    • Aktuelle EU-Schwellenwerte (Übersicht und Anwendungsfälle)
    • Berechnung des geschätzten Auftragswertes
2. Verfahrensarten der Oberschwellenvergabe
  • Überblick über die EU-Verfahren 
    • Offenes Verfahren
    • Nicht offenes Verfahren
    • Verhandlungsverfahren mit/ohne Teilnahmewettbewerb
    • Wettbewerblicher Dialog
    • Innovationspartnerschaft
  • Abgrenzung und Auswahl des passenden Verfahrens 
    • Wann welches Verfahren geeignet ist
    • Vergleich mit Unterschwellenverfahren
3. Ablauf eines Oberschwellenverfahrens
  • Schritt für Schritt durch das Verfahren 
    • Bekanntmachung (TED – Tenders Electronic Daily)
    • Teilnahme- und Angebotsphase
    • Kommunikation mit Bietern (EU-Vorgaben)
    • Prüfung und Wertung von Angeboten (Eignungs- und Zuschlagskriterien)
    • Zuschlagserteilung und Mitteilungspflichten
  • Dokumentationspflichten und Nachprüfungsverfahren 
    • Bedeutung der Vergabedokumentation
    • Rechtsschutz durch Nachprüfungsinstanzen (Vergabekammern, OLG)
4. Besondere Anforderungen und Herausforderungen
  • Formale Anforderungen und Fallstricke 
    • Vermeidung häufiger Fehler in der Bekanntmachung und Verfahrensgestaltung
    • Typische Fehlerquellen bei der Angebotsbewertung
  • Zuschlagskriterien und Wertungsmethoden 
    • Niedrigster Preis vs. Wirtschaftlichstes Angebot
    • Gewichtung und Matrixgestaltung
  • Fristenmanagement in Oberschwellenvergaben 
    • Mindestfristen gemäß VgV und ihre Auswirkungen
5. Fazit & Fragenrunde
  • Zusammenfassung der wichtigsten Unterschiede zwischen Unter- und Oberschwellenvergabe
  • Erfahrungs- und Praxisfragen der Teilnehmer
  • Austausch zu spezifischen Herausforderungen in der eigenen Vergabe

Das Seminar ist konzipiert für Mitarbeiter in Vergabestellen (Bund, Länder, Kommunen, öffentliche Unternehmen) mit Erfahrung in der Unterschwellenvergabe, die nunmehr vor der ersten Beschaffung im Oberschwellenbereich stehen. Das Seminar spricht gleichermaßen auch Einkäufer in Beschaffungsabteilungen aus Unternehmen an, die an großvolumigen öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.

Referent

Katharina Bartetzky-Olbermann

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht

startete ihre berufliche Laufbahn als Rechtsanwältin im Vergaberecht in einer wirtschaftlich ausgerichteten Kanzlei. Am Standort Düsseldorf zählten insbesondere öffentliche Banken, Universitäten und Berufskammern zu ihren Mandanten, die sie in Dienstleistungs-, Liefer- und Baubeschaffungen sowohl im Unterschwellenbereich als auch in EU-weiten Verfahren begleitete. Seit dem 1. Juli 2021 ist Katharina Bartetzky-Olbermann als Syndikusrechtsanwältin bei der BWI GmbH tätig. Sie berät das Unternehmen in vergabe- und preisrechtlichen Fragestellungen und begleitet im Schwerpunkt ITK-Vergabeverfahren unter anderem im Bereich Verteidigung und Sicherheit. Frau Bartetzky-Olbermann veröffentlicht Aufsätze zum Vergaberecht und kommentiert seit der 109. Aktualisierung im Kommentar Michaelis/Rhösa „Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen“ zur Thematik der Preisprüfung. Seit 2023 ist sie auch Herausgeberin des Kommentars.

Gesamteindruck

(4,2 von 5 Sternen)

Inhalt

(4,2 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,2 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(4,0 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,3 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,2 von 5 Sternen)

ArtderPräsentation

(5,0 von 5 Sternen)

Veranstaltungsräume

(5,0 von 5 Sternen)

Verpflegung

(5,0 von 5 Sternen)

Homepage

(5,0 von 5 Sternen)
Basierend auf 6 Bewertungen

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