Inhalt
Rahmenvereinbarungen sind ein gängiges Instrument der Beschaffungspraxis im industriellen wie im öffentlichen Einkauf. Sie versprechen eine besondere Flexibilität und geringe Transaktionskosten. Das Vergaberecht unterwirft Rahmenvereinbarungen besonderen Regeln. Das Seminar zeigt, wann und in welchen Gestaltungsformen Rahmenvereinbarungen bei der öffentlichen Beschaffung von Liefer-, Dienst- oder sogar Bauleistungen sinnvoll eingesetzt werden können. Die Vergabevorschriften, die dabei zu beachten sind, werden anhand von Praxisfällen und aktueller Rechtsprechung erläutert. Praktische Hinweise zur Durchführung von Vergabeverfahren ergänzen die Veranstaltung.
1. Warum Rahmenvereinbarungen?
- Rahmenvereinbarungen als Instrument der flexiblen Beschaffungspraxis
- Auftragsbündelung und zentrale Beschaffung
- Gestaltungsformen von Rahmenvereinbarungen
- Alternativen zu Rahmenvereinbarungen
2. Rahmenvereinbarungen und Vergaberecht
- Der Rechtsrahmen für die Vergabe der Rahmenvereinbarung
- Der Rechtsrahmen für die Vergabe von Einzelaufträgen
- Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtschutzfragen
3. Rahmenvereinbarungen im Vertragsrecht
- Bindungswirkung
- Mengen- und Preismodelle
- Exklusivität
- Laufzeiten und Kündigung
4. Praxis der Rahmenvereinbarung
- Ein- und Mehr-Partner-Rahmenvereinbarungen
- Abrufmechanismen
- Miniwettbewerbe
Teilnehmerkreis
Hier findet Networking und Wissensaustausch zwischen Mitarbeitern von Vergabestellen, Einkäufern von öffentlichen Unternehmen (Versorgungsunternehmen, Krankenhäuser, Immobilienverwaltungen), Vertriebsmitarbeitern von Bieterunternehmen, Mitarbeitern von Fachdiensten und Bedarfsträgern, IT-Managern und Vergabejuristen statt. Grundlagen im Vergaberecht und/oder praktische Erfahrungen werden vorausgesetzt.
Referenten
ist in der überörtlichen Wirtschaftskanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB tätig. Er arbeitet seit über 20 Jahren im Vergaberecht und verfügt über berufliche Erfahrung in Anwaltschaft, Wissenschaft und Unternehmen. Er berät ständig öffentliche Auftraggeber bei der Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren und vertritt Bieterunternehmen und öffentliche Auftraggeber in Vergaberechtsstreitigkeiten. Herr Dr. Opitz ist durch verschiedene Seminare und zahlreiche Veröffentlichungen zum deutschen und europäischen Vergaberecht bekannt. Unter anderem ist er Mitautor und Mitherausgeber der im Verlag C.H. Beck erscheinenden Neuen Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht (NZBau) sowie des Beck´schen Vergaberechtskommentars.