VHB-Formblätter 221 bis 223 bei Bauvergaben

Was Auftragnehmer beachten müssen

Gleichgültig ob es um den Abschluss eines Bauvertrags, die Absprache über die Ausführung einer zusätzlichen oder geänderten Leistung, eine Anpassung der Vertragstermine, den Umgang mit Abweichungen und Mängeln oder die Berechtigung streitiger Schlussrechnungspositionen geht: Verhandeln steht in der Baupraxis ständig auf der Tagesordnung. „Richtig“ verhandeln zu können, ist deshalb eine unverzichtbare Fähigkeit für alle Baubeteiligten mit Projektverantwortung. Anders als die Bautechnik oder der Baubetrieb spielen Verhandlungsfertigkeiten im Studium oder in der Ausbildung keine Rolle. Gleichwohl wird erwartet, dass man als Baubeteiligter – insbesondere wenn man Leitungsaufgaben wahrnimmt – Verhandlungen über technische, baubetriebliche oder juristische Fragestellungen führen kann. Häufig bleiben aber die erreichten Verhandlungsergebnisse trotz überzeugender Sachargumente hinter den gesteckten Erwartungen zurück. Das liegt vor allem daran, dass es sich bei einer Verhandlung um ein komplexes Zusammenspiel technischer, kaufmännischer, juristischer und psychologischer Faktoren handelt. Diese Komplexität und das zu ihrer Bewältigung zumeist fehlende Handwerkszeug verleitet die Beteiligten bisweilen dazu, sich in Diskussionen über – am Ende zumeist unwichtige Details – zu verstricken und/oder unsachlich auf die vermeintlich fehlende Einsicht des Verhandlungspartners zu reagieren. Ein positives Verhandlungsergebnis lässt sich auf diesem Weg aber in der Regel nicht erzielen. Gleichwohl lässt sich erfolgreiches Verhandeln erlernen. Das belegen die zahlreichen, zum Teil auch wissenschaftlichen Publikationen zu diesem Thema.

Der erste Tag des Seminars „Professionelles verhandeln“ dient der Vermittlung der theoretischen Grundlagen einer professionellen Verhandlungsführung, um in der Praxis bessere Verhandlungsergebnisse zu erzielen und so zum wirtschaftlichen Erfolg des Bauprojekts beizutragen. Am zweiten Tag werden im Rahmen eines Workshops von den Teilnehmern verschiedene Verhandlungssituationen durchgespielt und eingeübt.

• Welchen Inhalt haben die Formblätter 221, 222 und 223?

o Welche Folgen hat es, wenn kein Wert bzw. 0,00 % für Wagnis und Gewinn eingetragen wird?

• Kann man den Inhalt der Formblätter auch „rückwärts“ berechnen?

• Ersetzen die Formblätter eine ordnungsgemäße Kalkulation?

• Werden diese Formblätter Vertragsbestandteil?

• Wann reichen die Informationen des Formblattes 223 nicht mehr aus, um Nachträge zu prüfen?

• Kann man mit den Inhalten der Formblätter auch Nachträge mit „tatsächlich erforderlichen Kosten“ im Sinne § 650 c BGB berechnen?

 



Bau- und Projektleiter, Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer, Vertrags- und Nachtragsmanager, kaufmännische und technische Fach- und Führungskräfte von Bauunternehmen und gewerblichen Auftraggebern und Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltung.

Referent

Dipl.-Ing. Manuel Biermann

ö.b.u.v. Sachverständiger

ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnungsfragen im Hoch- und Ingenieurbau, Bauablaufstörungen, Baubetrieb Ingenieur, Autor des Buchs "Der Bauleiter im Bauunternehmen", Mitautor des Buchs von Biermann/Frikell/Hofmann, "Bauzeit und Behinderung", und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht". Veröffentlichungen in den Festschriften für Prof. Dr. Vygen, Prof. Dr. Kainz und Prof. Dr. Lang. Er tritt seit Jahren als Referent für baubetriebliche Themen auf.


Noch keine Bewertungen vorhanden

Gleichgültig ob es um den Abschluss eines Bauvertrags, die Absprache über die Ausführung einer zusätzlichen oder geänderten Leistung, eine Anpassung der Vertragstermine, den Umgang mit Abweichungen und Mängeln oder die Berechtigung streitiger Schlussrechnungspositionen geht: Verhandeln steht in der Baupraxis ständig auf der Tagesordnung. „Richtig“ verhandeln zu können, ist deshalb eine unverzichtbare Fähigkeit für alle Baubeteiligten mit Projektverantwortung. Anders als die Bautechnik oder der Baubetrieb spielen Verhandlungsfertigkeiten im Studium oder in der Ausbildung keine Rolle. Gleichwohl wird erwartet, dass man als Baubeteiligter – insbesondere wenn man Leitungsaufgaben wahrnimmt – Verhandlungen über technische, baubetriebliche oder juristische Fragestellungen führen kann. Häufig bleiben aber die erreichten Verhandlungsergebnisse trotz überzeugender Sachargumente hinter den gesteckten Erwartungen zurück. Das liegt vor allem daran, dass es sich bei einer Verhandlung um ein komplexes Zusammenspiel technischer, kaufmännischer, juristischer und psychologischer Faktoren handelt. Diese Komplexität und das zu ihrer Bewältigung zumeist fehlende Handwerkszeug verleitet die Beteiligten bisweilen dazu, sich in Diskussionen über – am Ende zumeist unwichtige Details – zu verstricken und/oder unsachlich auf die vermeintlich fehlende Einsicht des Verhandlungspartners zu reagieren. Ein positives Verhandlungsergebnis lässt sich auf diesem Weg aber in der Regel nicht erzielen. Gleichwohl lässt sich erfolgreiches Verhandeln erlernen. Das belegen die zahlreichen, zum Teil auch wissenschaftlichen Publikationen zu diesem Thema.

Der erste Tag des Seminars „Professionelles verhandeln“ dient der Vermittlung der theoretischen Grundlagen einer professionellen Verhandlungsführung, um in der Praxis bessere Verhandlungsergebnisse zu erzielen und so zum wirtschaftlichen Erfolg des Bauprojekts beizutragen. Am zweiten Tag werden im Rahmen eines Workshops von den Teilnehmern verschiedene Verhandlungssituationen durchgespielt und eingeübt.

• Welchen Inhalt haben die Formblätter 221, 222 und 223?

o Welche Folgen hat es, wenn kein Wert bzw. 0,00 % für Wagnis und Gewinn eingetragen wird?

• Kann man den Inhalt der Formblätter auch „rückwärts“ berechnen?

• Ersetzen die Formblätter eine ordnungsgemäße Kalkulation?

• Werden diese Formblätter Vertragsbestandteil?

• Wann reichen die Informationen des Formblattes 223 nicht mehr aus, um Nachträge zu prüfen?

• Kann man mit den Inhalten der Formblätter auch Nachträge mit „tatsächlich erforderlichen Kosten“ im Sinne § 650 c BGB berechnen?

 

Bau- und Projektleiter, Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer, Vertrags- und Nachtragsmanager, kaufmännische und technische Fach- und Führungskräfte von Bauunternehmen und gewerblichen Auftraggebern und Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltung.

Referent

Dipl.-Ing. Manuel Biermann

ö.b.u.v. Sachverständiger
ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnungsfragen im Hoch- und Ingenieurbau, Bauablaufstörungen, Baubetrieb Ingenieur, Autor des Buchs "Der Bauleiter im Bauunternehmen", Mitautor des Buchs von Biermann/Frikell/Hofmann, "Bauzeit und Behinderung", und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht". Veröffentlichungen in den Festschriften für Prof. Dr. Vygen, Prof. Dr. Kainz und Prof. Dr. Lang. Er tritt seit Jahren als Referent für baubetriebliche Themen auf.

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Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
07.12.2026
Online
Dipl.-Ing. Manuel Biermann

179.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Online
Software:
ZOOM

10:00 - 12:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 23.11.2026
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07.12.2026
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Dipl.-Ing. Manuel Biermann
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