• Welchen Inhalt haben die Formblätter 221, 222 und 223?
o Welche Folgen hat es, wenn kein Wert bzw. 0,00 % für Wagnis und Gewinn eingetragen wird?
• Kann man den Inhalt der Formblätter auch „rückwärts“ berechnen?
• Ersetzen die Formblätter eine ordnungsgemäße Kalkulation?
• Werden diese Formblätter Vertragsbestandteil?
• Wann reichen die Informationen des Formblattes 223 nicht mehr aus, um Nachträge zu prüfen?
• Kann man mit den Inhalten der Formblätter auch Nachträge mit „tatsächlich erforderlichen Kosten“ im Sinne § 650 c BGB berechnen?
ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnungsfragen im Hoch- und Ingenieurbau, Bauablaufstörungen, Baubetrieb Ingenieur, Autor des Buchs "Der Bauleiter im Bauunternehmen", Mitautor des Buchs von Biermann/Frikell/Hofmann, "Bauzeit und Behinderung", und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht". Veröffentlichungen in den Festschriften für Prof. Dr. Vygen, Prof. Dr. Kainz und Prof. Dr. Lang. Er tritt seit Jahren als Referent für baubetriebliche Themen auf.
• Welchen Inhalt haben die Formblätter 221, 222 und 223?
o Welche Folgen hat es, wenn kein Wert bzw. 0,00 % für Wagnis und Gewinn eingetragen wird?
• Kann man den Inhalt der Formblätter auch „rückwärts“ berechnen?
• Ersetzen die Formblätter eine ordnungsgemäße Kalkulation?
• Werden diese Formblätter Vertragsbestandteil?
• Wann reichen die Informationen des Formblattes 223 nicht mehr aus, um Nachträge zu prüfen?
• Kann man mit den Inhalten der Formblätter auch Nachträge mit „tatsächlich erforderlichen Kosten“ im Sinne § 650 c BGB berechnen?
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