Die Formblätter 221, 222 sowie 223 sind Hilfsmittel zur Wertung der Angebote, insbesondere zur Beurteilung der Angemessenheit des Angebotspreises.
Hat ein Bieter die Formblätter nicht ausgefüllt und / oder verweigert Auskünfte zum Inhalt der Formblätter, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Erhält der Bieter den Zuschlag, werden Nachträge oftmals auf der Grundlage der Formblätter, insbesondere des Formblattes 223, von Auftraggeberseite geprüft.
Im Rahmen dieser Veranstaltung erfahren Sie, wie die Formulare auszufüllen sind und woher die Werte stammen.
• Welchen Inhalt haben die Formblätter 221, 222 und 223?
o Welche Folgen hat es, wenn kein Wert bzw. 0,00 % für Wagnis und Gewinn eingetragen wird?
• Kann man den Inhalt der Formblätter auch „rückwärts“ berechnen?
• Ersetzen die Formblätter eine ordnungsgemäße Kalkulation?
• Werden diese Formblätter Vertragsbestandteil?
• Wann reichen die Informationen des Formblattes 223 nicht mehr aus, um Nachträge zu prüfen?
• Kann man mit den Inhalten der Formblätter auch Nachträge mit „tatsächlich erforderlichen Kosten“ im Sinne § 650 c BGB berechnen?
ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnungsfragen im Hoch- und Ingenieurbau, Bauablaufstörungen, Baubetrieb Ingenieur, Autor des Buchs "Der Bauleiter im Bauunternehmen", Mitautor des Buchs von Biermann/Frikell/Hofmann, "Bauzeit und Behinderung", und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht". Veröffentlichungen in den Festschriften für Prof. Dr. Vygen, Prof. Dr. Kainz und Prof. Dr. Lang. Er tritt seit Jahren als Referent für baubetriebliche Themen auf.
Die Formblätter 221, 222 sowie 223 sind Hilfsmittel zur Wertung der Angebote, insbesondere zur Beurteilung der Angemessenheit des Angebotspreises.
Hat ein Bieter die Formblätter nicht ausgefüllt und / oder verweigert Auskünfte zum Inhalt der Formblätter, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Erhält der Bieter den Zuschlag, werden Nachträge oftmals auf der Grundlage der Formblätter, insbesondere des Formblattes 223, von Auftraggeberseite geprüft.
Im Rahmen dieser Veranstaltung erfahren Sie, wie die Formulare auszufüllen sind und woher die Werte stammen.
• Welchen Inhalt haben die Formblätter 221, 222 und 223?
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• Kann man den Inhalt der Formblätter auch „rückwärts“ berechnen?
• Ersetzen die Formblätter eine ordnungsgemäße Kalkulation?
• Werden diese Formblätter Vertragsbestandteil?
• Wann reichen die Informationen des Formblattes 223 nicht mehr aus, um Nachträge zu prüfen?
• Kann man mit den Inhalten der Formblätter auch Nachträge mit „tatsächlich erforderlichen Kosten“ im Sinne § 650 c BGB berechnen?
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