Vergaberecht gilt gemeinhin als formal und starr. Dabei eröffnet es öffentlichen Auftraggebern nicht unerhebliche Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume. Eine wesentliche "Stellschraube" bilden die Zuschlagskriterien. Bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots können neben dem Preis beispielsweise auch qualitative, soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte Berücksichtigung finden. Der Workshop soll die rechtlichen Grundlagen und praktische Tipps vermitteln, um diese Spielräume rechtssicher und zweckmäßig nutzen zu können. Anhand von Beispielsfällen aus dem Bau-, Dienstleistungs- und Lieferbereich wird die praxisgerechte Anwendung eingeübt.
1. Rechtliche Grundlagen
2. Welche Vor- und Nachteile gehen mit nicht monetären (qualitativen) Zuschlagskriterien einher?
3. Unterschiedliche Preisbestandteile und ihre Bewertung, Folge- und Lebenszykluskosten
4. Wie erfolgt die Auswahl und Festlegung von Zuschlags- und Unterkriterien?
5. Wie erfolgt die Gewichtung der Kriterien?
6. Welche Vor- und Nachteile hat eine Wertungsmatrix?
7. Was muss wie bekannt gegeben werden?
8. Wie erfolgt die Bewertung von Qualität?
9. Welche Rolle darf die Person des Leistenden spielen?
10. Wie werden Preis und Qualität richtig ins Verhältnis gesetzt?
11. Was muss wie dokumentiert werden?
Mitarbeiter von Vergabestellen und Behörden, beratende Architekten und Ingenieure, Bauunternehmen, Rechtsanwälte.
ist seit 1997 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er ist Gründungspartner der auf Vergabe- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Otting Zinger in Hanau. Dr. Otting hat sich auf die Bereiche Städtebau, Verkehr und Energie spezialisiert. Herr Dr. Otting ist Autor zahlreicher verwaltungs- und vergaberechtlicher Publikationen, regelmäßiger Autor der VPR und Mitglied des Fachbeirats der Zeitschrift "Vergaberecht". Er ist Vorsitzender des Vergaberechtsausschusses des Deutschen Anwalt Vereins (DAV).
ist Justitiar und stellvertretender Leiter des Amts für Bundesbau und dort seit 2002 u. a. mit allen Fragen des Vergaberechts befasst. Von April 2009 bis April 2014 war er zudem hauptamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz. Herr Dr. Bode ist Autor verschiedener Aufsätze und Beiträge zum Vergaberecht und gibt seit 2007 Seminare in diesem Rechtsgebiet. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften "IBR Immobilien- & Baurecht" und "VPR Vergabepraxis & -recht".
Vergaberecht gilt gemeinhin als formal und starr. Dabei eröffnet es öffentlichen Auftraggebern nicht unerhebliche Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume. Eine wesentliche "Stellschraube" bilden die Zuschlagskriterien. Bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots können neben dem Preis beispielsweise auch qualitative, soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte Berücksichtigung finden. Der Workshop soll die rechtlichen Grundlagen und praktische Tipps vermitteln, um diese Spielräume rechtssicher und zweckmäßig nutzen zu können. Anhand von Beispielsfällen aus dem Bau-, Dienstleistungs- und Lieferbereich wird die praxisgerechte Anwendung eingeübt.
1. Rechtliche Grundlagen
2. Welche Vor- und Nachteile gehen mit nicht monetären (qualitativen) Zuschlagskriterien einher?
3. Unterschiedliche Preisbestandteile und ihre Bewertung, Folge- und Lebenszykluskosten
4. Wie erfolgt die Auswahl und Festlegung von Zuschlags- und Unterkriterien?
5. Wie erfolgt die Gewichtung der Kriterien?
6. Welche Vor- und Nachteile hat eine Wertungsmatrix?
7. Was muss wie bekannt gegeben werden?
8. Wie erfolgt die Bewertung von Qualität?
9. Welche Rolle darf die Person des Leistenden spielen?
10. Wie werden Preis und Qualität richtig ins Verhältnis gesetzt?
11. Was muss wie dokumentiert werden?
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