Haftungsfalle Smart-Home?

Rechtliche Fallstricke bei digitalen Gebäudesystemen

Bussystem, Fußbodenheizung, Quartiers-App, smarte Beleuchtung oder Wallbox: Bauprojekte werden immer digitaler und smarter. Das berücksichtigt auch die Gesetzgebung. Seit dem 01.01.2022 bestehen in Umsetzung der europäischen
• Digitale Inhalte - Richtlinie und der
• Warenkauf – Richtlinie 
für diesen Bereich spezielle neue Regelungen. Sie werden in der Praxis bislang allerdings faktisch nicht berücksichtigt – trotz weitreichender Haftungsrisiken für Bauunternehmer. Schwer wiegt insbesondere die Verpflichtung des Bauunternehmers zu einer produktlebenslangen (!) Aktualisierungspflicht für smarte Produkte. Sie übersteigt die Dauer der üblichen Gewährleistungsfristen mitunter deutlich, im Ernstfall gar um Jahrzehnte. Die Folge: Liefert der Bauunternehmer keine Aktualisierungen, kann sich der Erwerber u.U. auch noch nach vielen Jahren oder Jahrzehnten (!) vom gesamten Kauf- bzw. Bau(träger)vertrag lösen. Diese Gefahren gilt es zur Vermeidung unerwünschter Haftungsrisiken in der Beratungs- und Gestaltungspraxis zu berücksichtigen.

Die sich in diesem Zusammenhang stellenden Herausforderungen werden – ausgehend von in der Praxis erprobten Vertragsmustern – eingehend besprochen. Sie betreffen nicht nur die Gestaltung von Kauf- und Bau(träger)verträgen selbst. Handlungsbedarf besteht vielmehr auch im Verhältnis zu Nachunternehmern und Lieferanten (u.a. durch Wartungs- und/oder Garantievereinbarungen), im Hinblick auf die vorvertragliche Kundenkommunikation und die Strukturierung von Baubeschreibungen. 



Das Seminar richtet sich vornehmlich an private und öffentliche Bauherren/Investoren, Vertreter dieser Auftraggeber und deren Projektleitungen, die größere oder große Projekte bewältigen (wollen).



Referent

Lukas Schneider

Notarassessor

ist im Rahmen seiner Tätigkeit umfassend mit der rechtsgebietsübergreifenden Vertragsgestaltung befasst. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt insbesondere auf der Gestaltung von Kauf- und Bauträger- und Projektentwicklungsverträgen. Neben zahlreichen wissenschaftlichen Beiträgen ist er u.a. gemeinsam mit Notar a.D. Dr. Gregor Basty Herausgeber des renommierten Standardwerks „Der Bauträgervertrag“ (12. Aufl. 2026). Als Dozent tritt Notarassessor Lukas Schneider auf vielzähligen Veranstaltungen, u.a. der Bayerischen Justiz, der Notarkasse Bayern A.d.ö.R, des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sowie des Deutschen Anwaltsinstituts (DAI) in Erscheinung. Er ist zudem Lehrbeauftragter der SRH University in Heidelberg.


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Bussystem, Fußbodenheizung, Quartiers-App, smarte Beleuchtung oder Wallbox: Bauprojekte werden immer digitaler und smarter. Das berücksichtigt auch die Gesetzgebung. Seit dem 01.01.2022 bestehen in Umsetzung der europäischen
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für diesen Bereich spezielle neue Regelungen. Sie werden in der Praxis bislang allerdings faktisch nicht berücksichtigt – trotz weitreichender Haftungsrisiken für Bauunternehmer. Schwer wiegt insbesondere die Verpflichtung des Bauunternehmers zu einer produktlebenslangen (!) Aktualisierungspflicht für smarte Produkte. Sie übersteigt die Dauer der üblichen Gewährleistungsfristen mitunter deutlich, im Ernstfall gar um Jahrzehnte. Die Folge: Liefert der Bauunternehmer keine Aktualisierungen, kann sich der Erwerber u.U. auch noch nach vielen Jahren oder Jahrzehnten (!) vom gesamten Kauf- bzw. Bau(träger)vertrag lösen. Diese Gefahren gilt es zur Vermeidung unerwünschter Haftungsrisiken in der Beratungs- und Gestaltungspraxis zu berücksichtigen.

Die sich in diesem Zusammenhang stellenden Herausforderungen werden – ausgehend von in der Praxis erprobten Vertragsmustern – eingehend besprochen. Sie betreffen nicht nur die Gestaltung von Kauf- und Bau(träger)verträgen selbst. Handlungsbedarf besteht vielmehr auch im Verhältnis zu Nachunternehmern und Lieferanten (u.a. durch Wartungs- und/oder Garantievereinbarungen), im Hinblick auf die vorvertragliche Kundenkommunikation und die Strukturierung von Baubeschreibungen. 

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ist im Rahmen seiner Tätigkeit umfassend mit der rechtsgebietsübergreifenden Vertragsgestaltung befasst. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt insbesondere auf der Gestaltung von Kauf- und Bauträger- und Projektentwicklungsverträgen. Neben zahlreichen wissenschaftlichen Beiträgen ist er u.a. gemeinsam mit Notar a.D. Dr. Gregor Basty Herausgeber des renommierten Standardwerks „Der Bauträgervertrag“ (12. Aufl. 2026). Als Dozent tritt Notarassessor Lukas Schneider auf vielzähligen Veranstaltungen, u.a. der Bayerischen Justiz, der Notarkasse Bayern A.d.ö.R, des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sowie des Deutschen Anwaltsinstituts (DAI) in Erscheinung. Er ist zudem Lehrbeauftragter der SRH University in Heidelberg.

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