Jedes Bauwerk ist ein Unikat. Bauwerke werden arbeitsteilig an einem Standort mit teils unbekannten Eigenschaften aus vielen Bauteilen unterschiedlicher Materialien von Personen zusammengesetzt, die meist erstmalig zusammenarbeiten. Dass es kaum ein substantielles Bauobjekt ohne Baumängel gibt, liegt daher in der "Natur der Sache". Leider haben oft schon kleine Fehler gravierende technische und wirtschaftliche Folgen. Der richtige Umgang mit Mängeln will daher gelernt sein, zumal hierbei viele Aspekte ineinandergreifen. Wer in dieser Gemengelage Fehler macht, muss am Ende oft auch für fremde Fehler zahlen. Dabei ist der richtige Umgang mit Mängeln kein Hexenwerk. Für alle, die mit der Planung oder Errichtung von Bauwerken zu tun haben, lohnt daher eine Beschäftigung mit den Grundlagen des Mängelrechts. Das Seminar vermittelt einen Überblick über die in der Baupraxis wichtigsten Grundlagen des Mängelrechts nach BGB und VOB/B.
- BGB-Bauvertrag und VOB-Bauvertrag
- Abnahme
- Der Mangelbegriff
- Mängelrechte vor Abnahme
- Mängelrechte nach Abnahme
- Rechtliche Besonderheiten beim Einkauf von Baustoffen und (vorgefertigten) Bauteilen
- Schwarzarbeit
- Mitverschulden des Bauherrn
- Gesamtschuld
- Verjährung
- Deliktische Haftung des AN für Folgeschäden
- Arglist und Organisationsverschulden
- Mängelbürgschaft und ihre Verjährung
- Mangelfeststellung durch Gutachten
- Selbständiges Beweisverfahren