Beim Abschluss von Generalplanerverträgen verkennen die Vertragspartner häufig die Besonderheiten der Vertragskonstellation. Insbesondere Risiken und Besonderheiten, die sich aus der Position des Generalplaners zwischen Auftraggeber und Subplanern ergeben, werden praxisbezogen dargestellt. Unzureichende oder hierauf nicht abgestimmte
Verträge führen zu erheblichen Komplikationen im Verhältnis zwischen Generalplaner und Subplaner, die regelmäßig auf den Auftraggeber durchschlagen. Es werden konkrete Hinweise auf vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten gegeben.
- Vertragsrecht des Generalplaners
- Wer ist Generalplaner?
- Rechtscharakter des Generalplanervertrags
- Rechtsverhältnis des Generalplaners zum Besteller
- Identifikation Leistungssoll Besteller
- Rechtsverhältnis des Generalplaners zum Subplaner
- Harmonisierung der Leistungspflichten des Hauptauftrags gegenüber Subplaner, back-to-back-Klausel
- Notwendige Regelungen eines Vertrags mit dem Subplaner
- Risiken der Mehrfachverwendung von Klauseln gegenüber Subplanern
- Vergütungsrecht des Generalplaners
- Verwendung der HOAI als Vertragsrecht
- Harmonisierung der Vergütung aus dem Hauptauftrag gegenüber Subplaner
- Inhalt, Formulierung und Reichweite von Honorarpauschalen
- Nachtragsmanagement des Generalplaners
- Liquidität - Zahlungspläne und "Pay-When-Paid"-Klauseln
- Problemstellung § 650f BGB
- Haftungsrecht des Generalplaners
- Problemstellungen gegenüber Subplanern
- Vorzüge der Planungs-ARGE als Generalplaner
- Freistellungsregelungen in Subplanerverträgen
- Ersatzvornahmen und Kündigungen bei Subplanerleistungen
- Haftung und Freistellung
- Verjährung von Ansprüchen gegen Subplaner
- Versicherung