Inhalt
Die Kalkulation ist und bleibt auch mit Blick auf das neue Bauvertragsrecht das Herzstück des Angebots und das entscheidende Element für die Preisermittlung der Nachtragsleistungen. Denn der Unternehmer kann gemäß § 650c Abs. 2 BGB zur Berechnung der Vergütung für den Nachtrag auf die Ansätze in einer vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation zurückgreifen. Was bedeutet aber die Vermutung, dass die auf Basis der Urkalkulation fortgeschriebene Vergütung den tatsächlich erforderlichen Kosten entspricht? Wird mit dem neuen Bauvertragsrecht der von der Rechtsprechung sanktionierten spekulativen Preisgestaltung ein Ende bereitet? Welche Bedeutung erfährt die Kalkulation noch im Rahmen der VOB/B? Und insbesondere welche Folgen ergeben sich für die Kalkulation aus dem Urteil des BGH vom 08.08.2019 – VII ZR 34/18 und den hieraus von der obergerichtlichen Rechtsprechung für Nachtragsleistungen gezogenen Schlüssen? Danach kann der Auftragnehmer auch für Nachtragsleistungen nach der VOB/B die Vergütung anhand der tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge für AGK ermitteln. Was bedeutet dies für die Kalkulation und welche Kalkulationsvorgaben muss eine Einigung bzw. eine vertragliche Regelung über die Preisbildung beinhalten? Das Seminar beschäftigt sich mit Möglichkeiten und Grenzen, die einer Kalkulation zum einen baubetrieblich und zum anderen rechtlich gesetzt sind. Kompetenzen im Umgang mit Angebots- und Nachtragskalkulationen sowie mit spekulativen Sachverhalten sollen verbessert, Chancen und Risiken der Kalkulation aufgezeigt werden.
- Grundlagen der Kalkulation
- Zuschlagskalkulation oder Kalkulation über die Angebotssumme
- Bedeutung der Einheitlichen Formblätter (EFB)
- Kostenfaktoren und deren Bedeutung
- Lohn-, Geräte-, Stoff- und sonstige Kosten
- Gemeinkosten (BGK, AGK, W/G)
- Fixe und variable Kosten
- Zeitabhängige und zeitunabhängige Kosten
- Wettbewerbsindizierte Spekulation
- Grundlagen der Baukalkulation – mit oder ohne EFB?
- Urkalkulation – Angebotskalkulation – Auftragskalkulation – Nachtragskalkulation
- Grenzfälle der Kalkulation
- Grundsatz: Kalkulationsfreiheit
- Mischkalkulation
- Sittenwidrige Spekulation und Neues Bauvertragsrecht
- Kalkulation der Nachtragsleistung nach der VOB/B
- Bleibt guter Preis wirklich guter Preis?
- Fortschreibung einzelner Kostenbestandteile
- Fortschreibung von Aufwands- und Leistungswerten
- Chancen und Grenzen der Fortschreibung von Spekulationspreisen, mischkalkulierten Preisen, unterdeckten Kosten
- Zusätzliche und unterdeckte Gemeinkosten
- Alternative: Gemeinkostentrennung – eine Methode zur Vermeidung von Spekulation?
- Nachtragsbearbeitungskosten
- Beispiele
- Kalkulation der Nachtragsleistung nach neuen Bauvertragsrecht
- Tatsächlich erforderliche Mehr- oder Minderkosten
- Angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten
- Vermutungswirkung der Urkalkulation
- Nachtragsbearbeitungskosten
- Beispiele
Teilnehmerkreis
Das Seminar spricht an Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter, Geschäftsführer, Technische Führungskräfte, Projektleiter, Bauleiter, Kalkulatoren, Baujuristen und Richter an.
Referenten
ist Gründerin der im Bau-, Vergabe- und Immobilienrecht spezialisierten Sozietät franz + partner rechtsanwälte mbB. Frau Dr. Franz berät seit 25 Jahren Bauunternehmen ebenso wie Investoren in allen Bereichen des Bau- und Vergaberechts und vertritt diese in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren. Sie begleitet Auftraggeber wie auch Bieter bereits in Vergabeverfahren und ist daher mit der Kalkulation der Vergütung sowohl im Zuge der Angebots- wie auch der Nachtragserstellung und -prüfung regelmäßig befasst. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den einschlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des 2020 in 2. Auflage erschienenen Handbuchs „Baunebenrechte“. Sie ist Vorstandsvorsitzende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schiedsrichterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Frau Dr. Franz wird in den diversen, einschlägigen Rankings seit vielen Jahren als führende Partnerin im Baurecht gelistet.
ist Mitinhaber des Ingenieurbüros blaurot Baubetrieb und Projektmanagement GmbH und verfügt über weitreichende Erfahrung in der Leitung von Großprojekten im Inland sowie im europäischen Ausland. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen die Baubetriebsberatung, Projektmanagementleistungen, Sachverständigentätigkeiten im Fachbereich Schäden an Gebäuden, Mängel- und Fertigstellungsmanagement sowie das Nachforderungs- und Vertragsmanagement aus baubetrieblicher Sicht. Durch seine regelmäßige Tätigkeit als Vertreter von Auftraggebern im Projektmanagement ist Herr Dr. Tietz zudem intensiv mit der Kalkulation und den technischen Zusammenhängen im Rahmen von Angebots-, Rechnungs- und Nachtragsprüfungen befasst.