ist im Landgericht Darmstadt in einer Spezialkammer für Bau- und Architektenrecht und betreut in ihrer kammerinternen Sonderzuständigkeit Honorarstreitigkeiten aus Architekten- und Ingenieurverträgen. Vor ihrer richterlichen Tätigkeit beriet Frau Dr. Henrici über neun Jahre als Rechtsanwältin und davon über sechs Jahre als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Mandanten aus der Baubranche. In dieser Zeit war Frau Dr. Henrici auch als Syndikusanwältin für die Arcadis Germany GmbH, einen der größten Generalplaner weltweit, tätig und leitete dort u.a. ein internes Schulungsprogramm im Vertrags- und Nachtragsmanagement für Architekten und Ingenieure. Aus der projektorientierten Zusammenarbeit mit Planern, Kalkulatoren, Terminplanern und Bauüberwachern ist Frau Dr. Henrici für ihren Pragmatismus und Praxisbezug bekannt. Frau Dr. Henrici ist bereits seit vielen Jahren wissenschaftlich im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts tätig. Im Jahr 2016 promovierte sie an der TU Darmstadt zu dem Thema „Die Ansprüche und Rechte des mit der Objektüberwachung der Gebäudeerrichtung beauftragten Architekten und Ingenieurs bei Bauablaufstörungen“. Auch hält sie regelmäßig Vorträge und leitet Seminare zu Themen aus dem Bereich des Bau- und Architektenrechts. Im Nomos Kommentar zum Schuldrecht von Dauner-Lieb/Langen kommentiert Frau Dr. Henrici die §§ 650 p bis r BGB, welche auch die Aufmerksamkeit des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs geweckt haben (vgl. VII ZR 862/21).
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