In dem Workshop werden die rechtlichen und baubetrieblichen Grundlagen für den ordnungsgemäßen Aufbau von Nachträgen wegen Bauablaufstörungen aufgrund von Mengenmehrungen, geänderten und zusätzlichen Leistungen sowie Behinderungen des Bauablaufs vermittelt.
Auftragnehmer sollen Nachtragsansprüche erkennen, sachgerecht dokumentieren und den Bauzeitverlängerungsanspruch nachvollziehbar aufbereiten können. Denn erst auf dieser Grundlage können prüfbare, den Anforderungen von § 2 und § 6 VOB/B sowie § 642 BGB entsprechende Nachtragsforderungen der Höhe nach berechnet werden. Um das zu erreichen, werden in diesem Workshop nicht nur theoretische Grundlagen der aktuellen Rechtsprechung dargestellt, sondern auch anhand praktischer Fallbeispiele konkrete Nachtragsforderungen (von den Teilnehmern) aufbereitet, indem die zugehörigen Nachweise sowie die darauf aufbauenden Nachtragsberechnungen in gemeinsamen Gruppenarbeiten erarbeitet werden.
Diese im Rahmen des Workshops aktive Nachtragserstellung versetzt zugleich die Auftraggeber (und ihre Vertreter) in die Lage, mit auftragnehmerseitig erstellten Bauzeitnachträgen sicher umzugehen und die Berechtigung von Nachtragsforderungen wegen Bauablaufstörungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen.
1. Rechtliche und baubetriebliche Grundlagen
2. Anforderungen an die Dokumentation von Bauablaufstörungen
3. Grundlagen zur Aufbereitung der sog. bauablaufbezogenen Darstellung
4. Ermittlung von Bauzeitverlängerungsansprüchen dem Grunde und der Höhe nach anhand von Fallbeispielen (Gruppenarbeit)
Besonders angesprochen werden hier Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger und technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen.
ist geschäftsführender Gesellschafter der fairCM² GmbH in Dortmund. Neben seiner Erfahrung als baubetrieblicher Sachverständiger verfügt er über langjährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsmanagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt einerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeitnachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Stuttgart 21, TESLA Gigafactory, Stammstrecke München). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber baubegleitend in allen baubetrieblichen Fragestellungen der Projektabwicklung – insbesondere zum Anti-Claimmanagement. Dr. Michael Mechnig ist technischer Leiter des Arbeitskreises Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dortmund für das Fach „Strategisches Vertragsmanagement“. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge mit den Schwerpunkten Bauinhalts- und Bauzeitnachträge sowie Referent zu verschiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen Themen.
ist Partner bei GSK Stockmann, Heidelberg. Er berät vollumfänglich im Bereich des Bau- und Immobilienrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Verfassen und Verhandeln sämtlicher Arten von Immobilien-, Kauf- und Werkverträgen sowie die baubegleitende Beratung. Auf dem Gebiet der Projektentwicklung berät Herr Jürgens seine Mandanten in allen Projektphasen. Er hält regelmäßig Fachvorträge, führt Mitarbeiterschulungen durch und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“. Herr Jürgens ist zudem Mitautor bei folgenden Werken: Das neue GEG – Gebäudeenergiegesetz, Das „Heizungsgesetz“ im Miet-, WEG-, Bau- und Immobilienrecht, Börstinghaus/Meyer, C.H. Beck Verlag 2024 AGB-Klauseln in Bauverträgen, Kues/von Kiedrowski/Bolz, C.H. Beck Verlag 2024, Mitherausgeber Handbuch ESG in der Baupraxis, Werner-Verlag 2024.
In dem Workshop werden die rechtlichen und baubetrieblichen Grundlagen für den ordnungsgemäßen Aufbau von Nachträgen wegen Bauablaufstörungen aufgrund von Mengenmehrungen, geänderten und zusätzlichen Leistungen sowie Behinderungen des Bauablaufs vermittelt.
Auftragnehmer sollen Nachtragsansprüche erkennen, sachgerecht dokumentieren und den Bauzeitverlängerungsanspruch nachvollziehbar aufbereiten können. Denn erst auf dieser Grundlage können prüfbare, den Anforderungen von § 2 und § 6 VOB/B sowie § 642 BGB entsprechende Nachtragsforderungen der Höhe nach berechnet werden. Um das zu erreichen, werden in diesem Workshop nicht nur theoretische Grundlagen der aktuellen Rechtsprechung dargestellt, sondern auch anhand praktischer Fallbeispiele konkrete Nachtragsforderungen (von den Teilnehmern) aufbereitet, indem die zugehörigen Nachweise sowie die darauf aufbauenden Nachtragsberechnungen in gemeinsamen Gruppenarbeiten erarbeitet werden.
Diese im Rahmen des Workshops aktive Nachtragserstellung versetzt zugleich die Auftraggeber (und ihre Vertreter) in die Lage, mit auftragnehmerseitig erstellten Bauzeitnachträgen sicher umzugehen und die Berechtigung von Nachtragsforderungen wegen Bauablaufstörungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen.
1. Rechtliche und baubetriebliche Grundlagen
2. Anforderungen an die Dokumentation von Bauablaufstörungen
3. Grundlagen zur Aufbereitung der sog. bauablaufbezogenen Darstellung
4. Ermittlung von Bauzeitverlängerungsansprüchen dem Grunde und der Höhe nach anhand von Fallbeispielen (Gruppenarbeit)
Besonders angesprochen werden hier Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger und technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen.
ist geschäftsführender Gesellschafter der fairCM² GmbH in Dortmund. Neben seiner Erfahrung als baubetrieblicher Sachverständiger verfügt er über langjährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsmanagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt einerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeitnachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Stuttgart 21, TESLA Gigafactory, Stammstrecke München). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber baubegleitend in allen baubetrieblichen Fragestellungen der Projektabwicklung – insbesondere zum Anti-Claimmanagement. Dr. Michael Mechnig ist technischer Leiter des Arbeitskreises Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dortmund für das Fach „Strategisches Vertragsmanagement“. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge mit den Schwerpunkten Bauinhalts- und Bauzeitnachträge sowie Referent zu verschiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen Themen.
ist Partner bei GSK Stockmann, Heidelberg. Er berät vollumfänglich im Bereich des Bau- und Immobilienrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Verfassen und Verhandeln sämtlicher Arten von Immobilien-, Kauf- und Werkverträgen sowie die baubegleitende Beratung. Auf dem Gebiet der Projektentwicklung berät Herr Jürgens seine Mandanten in allen Projektphasen. Er hält regelmäßig Fachvorträge, führt Mitarbeiterschulungen durch und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“. Herr Jürgens ist zudem Mitautor bei folgenden Werken: Das neue GEG – Gebäudeenergiegesetz, Das „Heizungsgesetz“ im Miet-, WEG-, Bau- und Immobilienrecht, Börstinghaus/Meyer, C.H. Beck Verlag 2024 AGB-Klauseln in Bauverträgen, Kues/von Kiedrowski/Bolz, C.H. Beck Verlag 2024, Mitherausgeber Handbuch ESG in der Baupraxis, Werner-Verlag 2024.
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