Nachträge bei gestörten Bauabläufen richtig berechnen

Workshop

5%
Frühbucherrabatt
bei Buchung bis zum
15.12.2026
Für Seminare in Mannheim sowie Online-Seminare | 1. Halbjahr 2027

In dem Workshop werden die rechtlichen und baubetrieblichen Grundlagen für den ordnungsgemäßen Aufbau von Nachträgen wegen Bauablaufstörungen aufgrund von Mengenmehrungen, geänderten und zusätzlichen Leistungen sowie Behinderungen des Bauablaufs vermittelt.

Auftragnehmer sollen Nachtragsansprüche erkennen, sachgerecht dokumentieren und den Bauzeitverlängerungsanspruch nachvollziehbar aufbereiten können. Denn erst auf dieser Grundlage können prüfbare, den Anforderungen von § 2 und § 6 VOB/B sowie § 642 BGB entsprechende Nachtragsforderungen der Höhe nach berechnet werden. Um das zu erreichen, werden in diesem Workshop nicht nur theoretische Grundlagen der aktuellen Rechtsprechung dar­gestellt, sondern auch anhand praktischer Fallbeispiele konkrete Nachtragsforderungen (von den Teilnehmern) aufbereitet, indem die zugehörigen Nachweise sowie die darauf aufbauenden Nachtragsberechnungen in gemeinsamen Gruppenarbeiten erarbeitet werden.

Diese im Rahmen des Workshops aktive Nachtragserstellung versetzt zugleich die Auftraggeber (und ihre Vertreter) in die Lage, mit auftragnehmerseitig erstellten Bauzeitnachträgen sicher umzugehen und die Berechtigung von Nachtragsforderungen wegen Bauablaufstörungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen.


1. Rechtliche und baubetriebliche Grundlagen

2. Anforderungen an die Dokumentation von Bauablaufstörungen

3. Grundlagen zur Aufbereitung der sog. bauablaufbezogenen Darstellung

4. Ermittlung von Bauzeitverlängerungsansprüchen dem Grunde und der Höhe nach anhand von Fallbeispielen (Gruppen­arbeit)

  • Bauzeitverlängerungen aufgrund von Mengenänderungen, § 2 Abs. 3 VOB/B
  • Bauzeitverlängerungen infolge geänderter/zusätzlicher Leistungen, § 2 Abs. 5, 6 VOB/B
  • Bauablaufstörungen aus verspäteten, auftraggeberseitigen Mitwirkungen, § 6 Abs. 6 VOB/B, § 642 BGB


Besonders angesprochen werden hier Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger und technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen.



Referent

Dr.-Ing. Michael Mechnig

Baubetrieblicher Sachverständiger

ist geschäftsführender Gesellschafter der fairCM² GmbH in Dortmund. Neben seiner Erfahrung als baubetrieblicher Sachverständiger verfügt er über langjährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsmanagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt einerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeitnachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Stuttgart 21, TESLA Gigafactory, Stammstrecke München). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber baubegleitend in allen baubetrieblichen Fragestellungen der Projektabwicklung – insbesondere zum Anti-Claimmanagement. Dr. Michael Mechnig ist technischer Leiter des Arbeitskreises Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dortmund für das Fach „Strategisches Vertragsmanagement“. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge mit den Schwerpunkten Bauinhalts- und Bauzeitnachträge sowie Referent zu verschiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen Themen.

Referent

Frederic Jürgens

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

ist Partner bei GSK Stockmann, Heidelberg. Er berät vollumfänglich im Bereich des Bau- und Immobilienrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Verfassen und Verhandeln sämtlicher Arten von Immobilien-, Kauf- und Werkverträgen sowie die baubegleitende Beratung. Auf dem Gebiet der Projektentwicklung berät Herr Jürgens seine Mandanten in allen Projektphasen. Er hält regelmäßig Fachvorträge, führt Mitarbeiterschulungen durch und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“. Herr Jürgens ist zudem Mitautor bei folgenden Werken: Das neue GEG – Gebäudeenergiegesetz, Das „Heizungsgesetz“ im Miet-, WEG-, Bau- und Immobilienrecht, Börstinghaus/Meyer, C.H. Beck Verlag 2024 AGB-Klauseln in Bauverträgen, Kues/von Kiedrowski/Bolz, C.H. Beck Verlag 2024, Mitherausgeber Handbuch ESG in der Baupraxis, Werner-Verlag 2024.


In dem Workshop werden die rechtlichen und baubetrieblichen Grundlagen für den ordnungsgemäßen Aufbau von Nachträgen wegen Bauablaufstörungen aufgrund von Mengenmehrungen, geänderten und zusätzlichen Leistungen sowie Behinderungen des Bauablaufs vermittelt.

Auftragnehmer sollen Nachtragsansprüche erkennen, sachgerecht dokumentieren und den Bauzeitverlängerungsanspruch nachvollziehbar aufbereiten können. Denn erst auf dieser Grundlage können prüfbare, den Anforderungen von § 2 und § 6 VOB/B sowie § 642 BGB entsprechende Nachtragsforderungen der Höhe nach berechnet werden. Um das zu erreichen, werden in diesem Workshop nicht nur theoretische Grundlagen der aktuellen Rechtsprechung dar­gestellt, sondern auch anhand praktischer Fallbeispiele konkrete Nachtragsforderungen (von den Teilnehmern) aufbereitet, indem die zugehörigen Nachweise sowie die darauf aufbauenden Nachtragsberechnungen in gemeinsamen Gruppenarbeiten erarbeitet werden.

Diese im Rahmen des Workshops aktive Nachtragserstellung versetzt zugleich die Auftraggeber (und ihre Vertreter) in die Lage, mit auftragnehmerseitig erstellten Bauzeitnachträgen sicher umzugehen und die Berechtigung von Nachtragsforderungen wegen Bauablaufstörungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen.

1. Rechtliche und baubetriebliche Grundlagen

2. Anforderungen an die Dokumentation von Bauablaufstörungen

3. Grundlagen zur Aufbereitung der sog. bauablaufbezogenen Darstellung

4. Ermittlung von Bauzeitverlängerungsansprüchen dem Grunde und der Höhe nach anhand von Fallbeispielen (Gruppen­arbeit)

  • Bauzeitverlängerungen aufgrund von Mengenänderungen, § 2 Abs. 3 VOB/B
  • Bauzeitverlängerungen infolge geänderter/zusätzlicher Leistungen, § 2 Abs. 5, 6 VOB/B
  • Bauablaufstörungen aus verspäteten, auftraggeberseitigen Mitwirkungen, § 6 Abs. 6 VOB/B, § 642 BGB

Besonders angesprochen werden hier Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger und technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen.

Referent

Dr.-Ing. Michael Mechnig

Baubetrieblicher Sachverständiger

ist geschäftsführender Gesellschafter der fairCM² GmbH in Dortmund. Neben seiner Erfahrung als baubetrieblicher Sachverständiger verfügt er über langjährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsmanagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt einerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeitnachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Stuttgart 21, TESLA Gigafactory, Stammstrecke München). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber baubegleitend in allen baubetrieblichen Fragestellungen der Projektabwicklung – insbesondere zum Anti-Claimmanagement. Dr. Michael Mechnig ist technischer Leiter des Arbeitskreises Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dortmund für das Fach „Strategisches Vertragsmanagement“. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge mit den Schwerpunkten Bauinhalts- und Bauzeitnachträge sowie Referent zu verschiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen Themen.

Referent

Frederic Jürgens

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

ist Partner bei GSK Stockmann, Heidelberg. Er berät vollumfänglich im Bereich des Bau- und Immobilienrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Verfassen und Verhandeln sämtlicher Arten von Immobilien-, Kauf- und Werkverträgen sowie die baubegleitende Beratung. Auf dem Gebiet der Projektentwicklung berät Herr Jürgens seine Mandanten in allen Projektphasen. Er hält regelmäßig Fachvorträge, führt Mitarbeiterschulungen durch und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“. Herr Jürgens ist zudem Mitautor bei folgenden Werken: Das neue GEG – Gebäudeenergiegesetz, Das „Heizungsgesetz“ im Miet-, WEG-, Bau- und Immobilienrecht, Börstinghaus/Meyer, C.H. Beck Verlag 2024 AGB-Klauseln in Bauverträgen, Kues/von Kiedrowski/Bolz, C.H. Beck Verlag 2024, Mitherausgeber Handbuch ESG in der Baupraxis, Werner-Verlag 2024.

Gesamteindruck

(4,1 von 5 Sternen)

Inhalt

(4,1 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,3 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(4,3 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,2 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,8 von 5 Sternen)
Basierend auf 10 Bewertungen

Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
17.02.2027 - 18.02.2027
Mannheim
Dr.-Ing. Michael Mechnig
Frederic Jürgens

759.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Präsenz
Adresse:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim
Zeitraum:
17.02 - 18.02.2027

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

09:00 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Bei Teilnahme vor Ort: Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 03.02.2027
Plätze frei
Noch weniger als die Hälfte der Plätze frei
Nur noch wenige Plätze frei

Teilnehmende buchten auch

  • img
ab 759.00 € (zzgl. MwSt)

Datum
Ort
Referenten
17.02.2027
Mannheim
Dr.-Ing. Michael Mechnig; Frederic Jürgens
Weitere Informationen

Warteliste

Hinterlegen Sie Ihre E-Mail-Adresse und wir informieren Sie, sobald ein neuer Termin verfügbar ist:

Inhouse-Schulungen

Gerne führen wir für Sie alle unsere Seminare in angepasster Form auch als Inhouse-Schulung durch

Inhouse-Schulung anfragen