Kaum ein Bauvorhaben wird so realisiert, wie es ursprünglich vorgesehen war. Technische Änderungen und die Ausführungen von zusätzlichen Leistungen führen aber häufig zu Mehrkosten. Diese muss der Auftraggeber allerdings nur dann bezahlen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Geltendmachung eines sog. Nachtrags vorliegen und die Forderung des Auftragnehmers auch der Höhe nach berechtigt ist. Es ist deshalb durchaus möglich, dass der Auftragnehmer kostenintensive und vertraglich nicht geschuldete Leistung erbringt, hierfür aber keine Vergütung erhält, weil er das vertraglich vereinbarte "Nachtragsprozedere" nicht eingehalten hat oder er seinen Mehrvergütungsanspruch nicht prüfbar darlegen kann. In diesem Seminar wird den Teilnehmern das rechtliche und baubetriebliche "Rüstzeug" an die Hand gegeben, um im Baustellenalltag nachtragsrelevante Sachverhalte erkennen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen zu können, damit sich berechtigte Nachtragsforderungen durchsetzen bzw. unberechtigte Ansprüche abwehren lassen.
Bauleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus, Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer, Mitarbeiter von Bauverwaltungen, angehende Contract- und Claim-Manager, anwaltliche Berufsanfänger im Bau- und Architektenrecht umfassen regelmäßig den Teilnehmerkreis bei diesem Seminar.
ist Rechtsanwalt in Mannheim und geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie als Syndikusrechtsanwalt u.a. in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Bauunternehmens gearbeitet. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u.a. in den Zeitschriften NJW, NZBau, BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht. Er ist Mitherausgeber des VOB/B-Kommentars von Bolz/Jurgeleit und kommentiert dort die §§ 1 und 2. Außerdem bearbeitet er den § 9 im Beck'schen VOB-Kommentar Teil B sowie die §§ 640, 644 und 646 BGB im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber und -autor des Handbuchs “AGB-Klauseln in Bauverträgen”. Aufgrund seiner Fachkompetenz und der Fähigkeit, selbst komplexe Rechtsfragen verständlich und anschaulich zu vermitteln, ist Herr Dr. Bolz insbesondere bei Baupraktikern ein gefragter Referent rund um alle Fragen des Bauvertragsrechts.
ist Niederlassungsleiterin von Prof. Schiffers Bauconsult GmbH & Co. KG. Das Büro ist spezialisiert auf die Beratung und Betreuung von Auftraggebern und Auftragnehmern bei komplexen baubetrieblichen Frage- und Problemstellungen der Projektabwicklung. Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Dr. Tiesler liegt in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeitnachträgen für Großprojekte des Anlagen- und Ingenieurbaus (u. a. The Squaire Frankfurt, Steinkohlekraftwerk RWE Eemshaven, Filstalbrücke). Darüber hinaus ist sie Autorin diverser Veröffentlichungen mit den Schwerpunkten der baubetrieblichen Darstellung von terminlichen und finanziellen Ansprüchen, den Einsatzmöglichkeiten BIM-basierter Simulationen bei Bauablaufstörungen sowie Compliance-Management und Unternehmensethik in der Bauwirtschaft. Zudem ist sie Mitglied des Arbeitskreises „Baurecht“ des Bauindustrieverbandes Niedersachsen-Bremen e. V.
Kaum ein Bauvorhaben wird so realisiert, wie es ursprünglich vorgesehen war. Technische Änderungen und die Ausführungen von zusätzlichen Leistungen führen aber häufig zu Mehrkosten. Diese muss der Auftraggeber allerdings nur dann bezahlen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Geltendmachung eines sog. Nachtrags vorliegen und die Forderung des Auftragnehmers auch der Höhe nach berechtigt ist. Es ist deshalb durchaus möglich, dass der Auftragnehmer kostenintensive und vertraglich nicht geschuldete Leistung erbringt, hierfür aber keine Vergütung erhält, weil er das vertraglich vereinbarte "Nachtragsprozedere" nicht eingehalten hat oder er seinen Mehrvergütungsanspruch nicht prüfbar darlegen kann. In diesem Seminar wird den Teilnehmern das rechtliche und baubetriebliche "Rüstzeug" an die Hand gegeben, um im Baustellenalltag nachtragsrelevante Sachverhalte erkennen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen zu können, damit sich berechtigte Nachtragsforderungen durchsetzen bzw. unberechtigte Ansprüche abwehren lassen.
Bauleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus, Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer, Mitarbeiter von Bauverwaltungen, angehende Contract- und Claim-Manager, anwaltliche Berufsanfänger im Bau- und Architektenrecht umfassen regelmäßig den Teilnehmerkreis bei diesem Seminar.
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