Aus der Rechtsprechung ergeben sich strenge Anforderungen an den Nachweis von Forderungen aus einem gestörten Bauablauf. Die Baubetriebslehre versucht diesen Anforderungen mit diversen Verfahren gerecht zu werden. Oftmals stammen diese baubetrieblichen Verfahren aus dem Hoch- bzw. Ingenieurbau und können nicht ohne weiteres auf die spezifischen baubetrieblichen Gegebenheiten auf Projekte der technischen Gebäudeausrüstung übertragen werden. Dies führt sowohl bei der Erstellung als auch bei der Prüfung von Forderungen aus einem gestörten Bauablauf in der technischen Gebäudeausrüstung zu Missverständnissen.
Ziel des Seminars ist es deshalb, Herausforderungen bei der Erstellung und Prüfung von Forderungen aus einem gestörten Bauablauf in Projekten der technischen Gebäudeausrüstung aufzuzeigen. Ferner sollen anhand von konkreten Beispielen aus der baubetrieblichen Beratung Lösungsvorschläge für die skizzierten Herausforderungen vorgestellt werden.
1. Vertragliche Grundlagen: Was wird in Projekten der technischen Gebäudeausrüstung regelmäßig vereinbart und worüber wird regelmäßig gestritten
2. Anspruchsgrundlagen: Welche Störungssachverhalte treten in Projekten der technischen Gebäudeausrüstung regelmäßig auf? Zu welchen Anspruchsgrundlagen führen diese Störungssachverhalte und was bedeutet das für Zeit und Geld?
3. Anspruchshöhe: Welche Kostenbestandteile sind in Projekten der technischen Gebäudeausrüstung regelmäßig von Störungen im Bauablauf betroffen? Wie können diese Kostenbestandteile sachgerecht ermittelt und geprüft werden?
„Best Practice 1“: Die fehlende oder fehlerhafte Ausführungsplanung in Projekten der technischen Gebäudeausrüstung (raumlufttechnische Anlagen) und deren Auswirkungen auf Zeit und Geld. Berechnung der Fristverlängerung und des Schadensersatzes.
„Best Practice 2“: Die fehlende Vorleistung des Trockenbauers in Projekten der technischen Gebäudeausrüstung (elektrotechnische Anlagen) und deren Auswirkungen auf Zeit und Geld. Berechnung der Fristverlängerung und der Entschädigung.
„Best Practice 3“: Mengen- und Leistungsänderungen sowie zusätzliche Leistungen in Projekten der technischen Gebäudeausrüstung (kältetechnische Anlagen) und deren Auswirkungen auf Zeit und Geld. Berechnung der Fristverlängerung und der Mehrkosten.