Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB

In so gut wie keinem Bauvertrag – sei es ein Einheitspreis- oder ein Pauschalpreisvertrag – ist der ursprünglich vereinbarte Vertragspreis identisch mit der späteren Abrechnungssumme. Der Bauvertrag ist ein Rahmenvertrag, innerhalb dessen Änderungen nicht nur möglich, sondern geradezu vorgesehen sind: Mengenabweichungen, Leistungsänderungen, Zusatzleistungen, Bauzeitänderungen. 
 
Das Seminar zeigt auf, wie vergütungsrelevante Änderungen bei VOB/B und BGB-Verträgen erkannt werden und welche Auswirkungen sie auf die Bezahlung der Bauleistung haben. Mit Bezug zum neuen Bauvertragsrecht und Einbeziehung aktueller höchstrichterlicher Entscheidungen zeigt das Seminar die Auswirkungen von Leistungsänderungen auf Abrechnung. Das Seminar soll ein frühes Problembewusstsein bei der Umsetzung von Bauverträgen schaffen, damit Fallstricke in der Geltendmachung oder Prüfung von Nachträgen rechtzeitig erkannt werden können und Überraschungen nach dem neuen Bauvertragsrecht ausbleiben.

  1. Der Einheitspreisvertrag
    • Mengenabweichung oder Leistungsänderung?
    • Vergütungsanpassung bei Mehr- und Mindermengen von je größer 10%
    • Wie werden spekulativ hohe oder niedrige Einheitspreise bei der Vergütungsanpassung berücksichtigt?
    • Wann können tatsächliche Kosten abgerechnet werden? 
  2. Der Detail-Pauschalpreisvertrag
    • Abgrenzung vom Einheitspreisvertrag
    • Leistungsbeschreibung und Umfang des Pauschalrisikos
    • Detail-Pauschalpreis und funktionelle Elemente in der Leistungsbeschreibung
    • Detail-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln in den Vorbemerkungen bzw. im Bauvertrag
    • Detail-Pauschalpreis und Mengenermittlungsrisiko
    • Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast?
    • Grenzen des Pauschalpreisrisikos 
  3. Der Global-Pauschalvertrag
    • Funktionale Leistungsbeschreibung: Welche Leistung ist geschuldet?
    • Pauschalpreis und auftraggeberseitig erbrachte Entwurfs- und/oder Ausführungsplanung
    • Global-Pauschalpreis und Leistungsermittlungsrisiko
    • Global-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln
    • Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? Wie wird die Höhe eines Nachtrags ermittelt? 
  4. Nachtrag und Nachtragsvereinbarungen
    • Wann liegt ein Nachtrag vor?
    • Die Nachtragssystematik der VOB/B und des neuen Bauvertragsrechts
    • Wann liegt ein Änderungsbegehren nach BGB vor und welche Folgen hat dies?
    • Wann sind Verhandlungen nach neuem BGB zu führen?
    • Was sollte ein sog. Nachtrags"angebot" beinhalten?
    • Darf der Auftragnehmer die Ausführung verweigern, wenn eine Nachtragsvereinbarung nicht zustande kommt?
  5. Aufmaß
    • Rechtsfolgen und Bedeutung des (gemeinsamen) Aufmaßes
    • Wann geht die Beweislast auf den Auftraggeber über? 
  6. Abschlags- und Schlussrechnung
    • Wann ist eine Abschlags- bzw. Schlussrechnung prüfbar?
    • Welche Folgen hat die fehlende Prüfbarkeit?
    • Rechnungsabzüge: Skonto, Nachlass, Umlagen, Sicherheitseinbehalte, Mängeleinbehalte
    • Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe 
  7. Zahlung der Vergütung
    • Zahlungsfristen und Verzug
    • Gibt es Verzugszinsen auf Abschlagsrechnungen?
    • Verlust des restlichen Vergütungsanspruchs bei vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung
    • Überzahlung und Rückforderung durch den Auftraggeber 
  8. Verjährung
    • Wann verjährt der Anspruch auf Zahlung der Vergütung?
    • Wann verjährt der Anspruch auf Rückforderung von Überzahlungen? 
  9. Sicherheiten
    • Welche Einbehalte kann der Auftraggeber vornehmen?
    • Wirksamkeit von Bürgschaften


Sie sind technisch oder kaufmännisch leitendes Personal von Bauauftraggebern und -auftragnehmern? Sie sind Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Architekt, Bauingenieur, Projektsteuerer oder auch anwaltlicher Berufsanfänger im Bau- und Architektenrecht? Wenn mindestens eines zutrifft, sind Sie hier genau richtig.

Referent

Dr.-Ing. Steffen Hettler

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

ist promovierter Bauingenieur. Er ist Partner in der Kanzlei Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB in München. Herr Dr. Hettler verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Investoren, Bauherren und Auftragnehmern zu komplexen Bau-, Immobilien- und Infrastrukturprojekten. Schwerpunkte liegen dabei im Bereich des Vertragsmanagements sowie im Nachtragsmanagement und der rechtlichen Aufarbeitung von Störungen im Bauablauf. Herr Dr. Hettler ist ferner seit Jahren in der Führung und Steuerung von gerichtlichen (Groß)Prozessen mit komplexen technischen Sachverhalten vertraut. Er ist zu Themen aus der Schnittstelle zwischen Baurecht und Bautechnik durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen bekannt.


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In so gut wie keinem Bauvertrag – sei es ein Einheitspreis- oder ein Pauschalpreisvertrag – ist der ursprünglich vereinbarte Vertragspreis identisch mit der späteren Abrechnungssumme. Der Bauvertrag ist ein Rahmenvertrag, innerhalb dessen Änderungen nicht nur möglich, sondern geradezu vorgesehen sind: Mengenabweichungen, Leistungsänderungen, Zusatzleistungen, Bauzeitänderungen. 
 
Das Seminar zeigt auf, wie vergütungsrelevante Änderungen bei VOB/B und BGB-Verträgen erkannt werden und welche Auswirkungen sie auf die Bezahlung der Bauleistung haben. Mit Bezug zum neuen Bauvertragsrecht und Einbeziehung aktueller höchstrichterlicher Entscheidungen zeigt das Seminar die Auswirkungen von Leistungsänderungen auf Abrechnung. Das Seminar soll ein frühes Problembewusstsein bei der Umsetzung von Bauverträgen schaffen, damit Fallstricke in der Geltendmachung oder Prüfung von Nachträgen rechtzeitig erkannt werden können und Überraschungen nach dem neuen Bauvertragsrecht ausbleiben.
  1. Der Einheitspreisvertrag
    • Mengenabweichung oder Leistungsänderung?
    • Vergütungsanpassung bei Mehr- und Mindermengen von je größer 10%
    • Wie werden spekulativ hohe oder niedrige Einheitspreise bei der Vergütungsanpassung berücksichtigt?
    • Wann können tatsächliche Kosten abgerechnet werden? 
  2. Der Detail-Pauschalpreisvertrag
    • Abgrenzung vom Einheitspreisvertrag
    • Leistungsbeschreibung und Umfang des Pauschalrisikos
    • Detail-Pauschalpreis und funktionelle Elemente in der Leistungsbeschreibung
    • Detail-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln in den Vorbemerkungen bzw. im Bauvertrag
    • Detail-Pauschalpreis und Mengenermittlungsrisiko
    • Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast?
    • Grenzen des Pauschalpreisrisikos 
  3. Der Global-Pauschalvertrag
    • Funktionale Leistungsbeschreibung: Welche Leistung ist geschuldet?
    • Pauschalpreis und auftraggeberseitig erbrachte Entwurfs- und/oder Ausführungsplanung
    • Global-Pauschalpreis und Leistungsermittlungsrisiko
    • Global-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln
    • Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? Wie wird die Höhe eines Nachtrags ermittelt? 
  4. Nachtrag und Nachtragsvereinbarungen
    • Wann liegt ein Nachtrag vor?
    • Die Nachtragssystematik der VOB/B und des neuen Bauvertragsrechts
    • Wann liegt ein Änderungsbegehren nach BGB vor und welche Folgen hat dies?
    • Wann sind Verhandlungen nach neuem BGB zu führen?
    • Was sollte ein sog. Nachtrags"angebot" beinhalten?
    • Darf der Auftragnehmer die Ausführung verweigern, wenn eine Nachtragsvereinbarung nicht zustande kommt?
  5. Aufmaß
    • Rechtsfolgen und Bedeutung des (gemeinsamen) Aufmaßes
    • Wann geht die Beweislast auf den Auftraggeber über? 
  6. Abschlags- und Schlussrechnung
    • Wann ist eine Abschlags- bzw. Schlussrechnung prüfbar?
    • Welche Folgen hat die fehlende Prüfbarkeit?
    • Rechnungsabzüge: Skonto, Nachlass, Umlagen, Sicherheitseinbehalte, Mängeleinbehalte
    • Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe 
  7. Zahlung der Vergütung
    • Zahlungsfristen und Verzug
    • Gibt es Verzugszinsen auf Abschlagsrechnungen?
    • Verlust des restlichen Vergütungsanspruchs bei vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung
    • Überzahlung und Rückforderung durch den Auftraggeber 
  8. Verjährung
    • Wann verjährt der Anspruch auf Zahlung der Vergütung?
    • Wann verjährt der Anspruch auf Rückforderung von Überzahlungen? 
  9. Sicherheiten
    • Welche Einbehalte kann der Auftraggeber vornehmen?
    • Wirksamkeit von Bürgschaften

Sie sind technisch oder kaufmännisch leitendes Personal von Bauauftraggebern und -auftragnehmern? Sie sind Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Architekt, Bauingenieur, Projektsteuerer oder auch anwaltlicher Berufsanfänger im Bau- und Architektenrecht? Wenn mindestens eines zutrifft, sind Sie hier genau richtig.

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Dr.-Ing. Steffen Hettler

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
ist promovierter Bauingenieur. Er ist Partner in der Kanzlei Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB in München. Herr Dr. Hettler verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Investoren, Bauherren und Auftragnehmern zu komplexen Bau-, Immobilien- und Infrastrukturprojekten. Schwerpunkte liegen dabei im Bereich des Vertragsmanagements sowie im Nachtragsmanagement und der rechtlichen Aufarbeitung von Störungen im Bauablauf. Herr Dr. Hettler ist ferner seit Jahren in der Führung und Steuerung von gerichtlichen (Groß)Prozessen mit komplexen technischen Sachverhalten vertraut. Er ist zu Themen aus der Schnittstelle zwischen Baurecht und Bautechnik durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen bekannt.

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