Vertragsgestaltung und Nachtragsmanagement des Planers

Der Vortrag bespricht das Nachtragsmanagement auf der Grundlage der Leistungsbilder der HOAI 2013 und 2021. Es erfolgt zunächst eine Darlegung, wie juristisch das vertragliche Leistungssoll unter Berück- sichtigung der Besonderheiten der HOAI bestimmt wird. Davon aus- gehend wird das Vergütungssystem der HOAI anhand von Beispielen, immer mit Blick auf mögliche Nachträge, besprochen. Es werden un- terschiedliche vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Vergütung dargestellt, honorarwirksame Vorschriften der HOAI inhaltlich be- leuchtet und Alternativen aufgezeigt. Der Referent zeigt anhand von Praxisbeispielen auf, welche Verhandlungsmöglichkeiten und -taktiken bestehen. Dabei werden anhand verschiedener Fälle Möglichkeiten besprochen und dargestellt, durch geschickte Vertragsgestaltung und Verhandlung Spielräume für Nachträge zu eröffnen oder zu vermeiden.

1. Was ist das bei Vertragsschluss geschuldete Leistungssoll?
  • Ermittlung der vertraglich geschuldeten Leistung
  •  Auslegung des Vertrags nach funktionalen Gesichtspunkten
  •  Betrachtung der Leistungspflichten anhand ausgewählter Beispiele der Anlagen 10-15
  •  Beschaffenheiten des Planungserfolges, insbesondere Vereinbarungen über Baukosten
  •  Vollständigkeits- bzw. Komplettheitsklauseln
 
2. Welche Vergütung ist für die vertragliche Leistung vorgesehen? 
  • Vergütung für "Besondere Leistungen"
  • Die unvollständige Vergütungsabrede
 
3. Nachtragsforderungen und deren Durchsetzung
  •  Veränderung des Leistungsumfangs, Grenzen des Anordnungsrechts nach § 650b BGB
  •  Vergütung zusätzlicher Leistungen
  •  Durchsetzung von Nachträgen ohne Anordnung (GoA)
  •  Honorarermittlung nach § 10 HOAI oder § 650c BGB?
  •  Fortschreibung der anrechenbaren Kosten (§ 10 Abs. 1 HOAI)
  •  Umgang mit veränderter mitverarbeiteter Bausubstanz
  •  Wiederholungsleistungen (§ 10 Abs.2 HOAI) in Abgrenzung zur Optimierung 
  •  Strategische Mittel zur Nachtragsverhandlung (§§ 650f)


Der Teilnehmerkreis dieses Seminars umfasst öffentliche und private Auftraggeber, Auftragnehmer von Planungsleistungen und Baujuristen.


Referent

Frank Steeger

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

ist Partner der Baurechtskanzlei Rechtsanwälte Steeger Partnerschaftsgesellschaft mbB in Berlin. Seit Jahren ist Herr Steeger als Referent im Bereich des Bau- und Architektenrechts tätig (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Kammern und Verbände, Inhouse-Seminare). Er vertritt Auftragnehmer wie auch Bauherren im Rahmen von Nachtragsverhandlungen bei Baumaßnahmen jeglicher Größenordnung. Er ist Mitherausgeber und Kommentator des "ibr-online-Kommentar HOAI" sowie Verfasser zahlreicher Aufsätze in diversen Fachzeitschriften.


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Der Vortrag bespricht das Nachtragsmanagement auf der Grundlage der Leistungsbilder der HOAI 2013 und 2021. Es erfolgt zunächst eine Darlegung, wie juristisch das vertragliche Leistungssoll unter Berück- sichtigung der Besonderheiten der HOAI bestimmt wird. Davon aus- gehend wird das Vergütungssystem der HOAI anhand von Beispielen, immer mit Blick auf mögliche Nachträge, besprochen. Es werden un- terschiedliche vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Vergütung dargestellt, honorarwirksame Vorschriften der HOAI inhaltlich be- leuchtet und Alternativen aufgezeigt. Der Referent zeigt anhand von Praxisbeispielen auf, welche Verhandlungsmöglichkeiten und -taktiken bestehen. Dabei werden anhand verschiedener Fälle Möglichkeiten besprochen und dargestellt, durch geschickte Vertragsgestaltung und Verhandlung Spielräume für Nachträge zu eröffnen oder zu vermeiden.
1. Was ist das bei Vertragsschluss geschuldete Leistungssoll?
  • Ermittlung der vertraglich geschuldeten Leistung
  •  Auslegung des Vertrags nach funktionalen Gesichtspunkten
  •  Betrachtung der Leistungspflichten anhand ausgewählter Beispiele der Anlagen 10-15
  •  Beschaffenheiten des Planungserfolges, insbesondere Vereinbarungen über Baukosten
  •  Vollständigkeits- bzw. Komplettheitsklauseln
 
2. Welche Vergütung ist für die vertragliche Leistung vorgesehen? 
  • Vergütung für "Besondere Leistungen"
  • Die unvollständige Vergütungsabrede
 
3. Nachtragsforderungen und deren Durchsetzung
  •  Veränderung des Leistungsumfangs, Grenzen des Anordnungsrechts nach § 650b BGB
  •  Vergütung zusätzlicher Leistungen
  •  Durchsetzung von Nachträgen ohne Anordnung (GoA)
  •  Honorarermittlung nach § 10 HOAI oder § 650c BGB?
  •  Fortschreibung der anrechenbaren Kosten (§ 10 Abs. 1 HOAI)
  •  Umgang mit veränderter mitverarbeiteter Bausubstanz
  •  Wiederholungsleistungen (§ 10 Abs.2 HOAI) in Abgrenzung zur Optimierung 
  •  Strategische Mittel zur Nachtragsverhandlung (§§ 650f)

Der Teilnehmerkreis dieses Seminars umfasst öffentliche und private Auftraggeber, Auftragnehmer von Planungsleistungen und Baujuristen.

Referent

Frank Steeger

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
ist Partner der Baurechtskanzlei Rechtsanwälte Steeger Partnerschaftsgesellschaft mbB in Berlin. Seit Jahren ist Herr Steeger als Referent im Bereich des Bau- und Architektenrechts tätig (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Kammern und Verbände, Inhouse-Seminare). Er vertritt Auftragnehmer wie auch Bauherren im Rahmen von Nachtragsverhandlungen bei Baumaßnahmen jeglicher Größenordnung. Er ist Mitherausgeber und Kommentator des "ibr-online-Kommentar HOAI" sowie Verfasser zahlreicher Aufsätze in diversen Fachzeitschriften.

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Preis
15.09.2026
Berlin
Frank Steeger

469.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Präsenz
Adresse:
Radisson Collection Hotel Berlin
Karl-Liebknecht-Strasse 3
10178 Berlin

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

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  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Bei Teilnahme vor Ort: Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 01.09.2026
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