Die Teilnehmenden erhalten in diesem 2-stündigen „IBRechtKurz“ einen fundierten Überblick über die rechtlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen. Sie lernen die wichtigsten Aspekte von Datenschutz, Compliance und IT-Sicherheit kennen, erkennen potenzielle Risiken und erfahren, wie KI-Anwendungen verantwortungsvoll, rechtskonform und sicher in betriebliche Prozesse integriert werden können. Zudem werden aktuelle regulatorische Anforderungen und bewährte Vorgehensweisen für den Unternehmensalltag vermittelt.
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aller Unternehmensbereiche, die KI-Anwendungen nutzen, einführen oder deren Einsatz begleiten. Besonders geeignet ist die Veranstaltung für Mitarbeitende aus den Bereichen Personal, Marketing, Vertrieb, Recht, Compliance, Datenschutz, IT, Informationssicherheit sowie für Projektverantwortliche und Führungskräfte, die Chancen und Risiken von KI im Unternehmenskontext verstehen und bewerten möchten.
Mit der Teilnahme am Seminar kommen die Teilnehmenden ihrer Fortbildungspflicht im Umgang mit KI-Systemen gemäß den Anforderungen der EU-KI-Verordnung (AI-Act) nach und erhalten einen entsprechenden Teilnahme- bzw. Qualifizierungsnachweis.
als Spezialist für IT-Recht mit Schwerpunkt IT-Sicherheit und Compliance sowie auf Bau- und Architektenrecht berät Herr Dr. Hartwig Unternehmen bei der Umsetzung komplexer IT-Sicherheitsanforderungen, insbesondere zu NIS2, BSIG, CER-Richtlinie und KRITISDachG, sowie zum Data Act, IT-Compliance, Datenschutz und weiteren IT-rechtlichen Fragestellungen, wie bspw. Lizenzierungen und Softwareverträgen.Im Bau- und Architektenrecht begleitet Dr. Hartwig komplexe Projekte von der Planung bis zur Realisierung – sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite. Seine Beratung ist projektbezogen und praxisorientiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Schnittstelle zwischen IT-Sicherheitsrecht und Baurecht. Er berät insbesondere bei Smart Buildings, digitalisierter Gebäudetechnik und der Integration kritischer IT-Infrastrukturen in Bauprojekten – dort, wo die Digitalisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft beide Rechtsgebiete miteinander verbindet. Dr. Hartwig vertritt Mandanten außergerichtlich, vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren.
Die Teilnehmenden erhalten in diesem 2-stündigen „IBRechtKurz“ einen fundierten Überblick über die rechtlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen. Sie lernen die wichtigsten Aspekte von Datenschutz, Compliance und IT-Sicherheit kennen, erkennen potenzielle Risiken und erfahren, wie KI-Anwendungen verantwortungsvoll, rechtskonform und sicher in betriebliche Prozesse integriert werden können. Zudem werden aktuelle regulatorische Anforderungen und bewährte Vorgehensweisen für den Unternehmensalltag vermittelt.
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aller Unternehmensbereiche, die KI-Anwendungen nutzen, einführen oder deren Einsatz begleiten. Besonders geeignet ist die Veranstaltung für Mitarbeitende aus den Bereichen Personal, Marketing, Vertrieb, Recht, Compliance, Datenschutz, IT, Informationssicherheit sowie für Projektverantwortliche und Führungskräfte, die Chancen und Risiken von KI im Unternehmenskontext verstehen und bewerten möchten.
Mit der Teilnahme am Seminar kommen die Teilnehmenden ihrer Fortbildungspflicht im Umgang mit KI-Systemen gemäß den Anforderungen der EU-KI-Verordnung (AI-Act) nach und erhalten einen entsprechenden Teilnahme- bzw. Qualifizierungsnachweis.
als Spezialist für IT-Recht mit Schwerpunkt IT-Sicherheit und Compliance sowie auf Bau- und Architektenrecht berät Herr Dr. Hartwig Unternehmen bei der Umsetzung komplexer IT-Sicherheitsanforderungen, insbesondere zu NIS2, BSIG, CER-Richtlinie und KRITISDachG, sowie zum Data Act, IT-Compliance, Datenschutz und weiteren IT-rechtlichen Fragestellungen, wie bspw. Lizenzierungen und Softwareverträgen.Im Bau- und Architektenrecht begleitet Dr. Hartwig komplexe Projekte von der Planung bis zur Realisierung – sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite. Seine Beratung ist projektbezogen und praxisorientiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Schnittstelle zwischen IT-Sicherheitsrecht und Baurecht. Er berät insbesondere bei Smart Buildings, digitalisierter Gebäudetechnik und der Integration kritischer IT-Infrastrukturen in Bauprojekten – dort, wo die Digitalisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft beide Rechtsgebiete miteinander verbindet. Dr. Hartwig vertritt Mandanten außergerichtlich, vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren.
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