KI in der (Bau) Praxis

Die Teilnehmenden erhalten in diesem 2-stündigen „IBRechtKurz“ einen fundierten Überblick über die rechtlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen. Sie lernen die wichtigsten Aspekte von Datenschutz, Compliance und IT-Sicherheit kennen, erkennen potenzielle Risiken und erfahren, wie KI-Anwendungen verantwortungsvoll, rechtskonform und sicher in betriebliche Prozesse integriert werden können. Zudem werden aktuelle regulatorische Anforderungen und bewährte Vorgehensweisen für den Unternehmensalltag vermittelt.


  • Vor dem KI-Einsatz: Wie klassifiziere ich mein KI-System richtig? Was ist bei GPAI-Modellen (ChatGPT, Gemini, Claude & Co.) besonders zu beachten? Wie schütze ich Geschäftsgeheimnisse und Planungsdaten, wenn ich KI-Tools nutze? Was muss ein datenschutzkonformer und haftungssicherer KI-Einkaufsvertrag enthalten?
  • Beim KI-Einsatz: Welche Schulungspflichten bestehen nach Art. 4 KI-VO — und was droht bei Versäumnissen? Wie funktioniert menschliche Aufsicht bei Hochrisiko-KI? Welche Melde-, Protokollierungs- und Transparenzpflichten gelten im laufenden Betrieb?
  • Urheberrecht und KI: Darf ein KI-System mit meinen Architekturwerken trainiert werden? Wem gehören KI-generierte Visualisierungen und Entwürfe? Wie hafte ich, wenn der KI-Output Drittrechte verletzt?

 



Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aller Unternehmensbereiche, die KI-Anwendungen nutzen, einführen oder deren Einsatz begleiten. Besonders geeignet ist die Veranstaltung für Mitarbeitende aus den Bereichen Personal, Marketing, Vertrieb, Recht, Compliance, Datenschutz, IT, Informationssicherheit sowie für Projektverantwortliche und Führungskräfte, die Chancen und Risiken von KI im Unternehmenskontext verstehen und bewerten möchten. 

Mit der Teilnahme am Seminar kommen die Teilnehmenden ihrer Fortbildungspflicht im Umgang mit KI-Systemen gemäß den Anforderungen der EU-KI-Verordnung (AI-Act) nach und erhalten einen entsprechenden Teilnahme- bzw. Qualifizierungsnachweis.



Referent

Dr. Sven Marco Hartwig

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Informationstechnologierecht

als Spezialist für IT-Recht mit Schwerpunkt IT-Sicherheit und Compliance sowie auf Bau- und Architektenrecht berät Herr Dr. Hartwig Unternehmen bei der Umsetzung komplexer IT-Sicherheitsanforderungen, insbesondere zu NIS2, BSIG, CER-Richtlinie und KRITISDachG, sowie zum Data Act, IT-Compliance, Datenschutz und weiteren IT-rechtlichen Fragestellungen, wie bspw. Lizenzierungen und Softwareverträgen.Im Bau- und Architektenrecht begleitet Dr. Hartwig komplexe Projekte von der Planung bis zur Realisierung – sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite. Seine Beratung ist projektbezogen und praxisorientiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Schnittstelle zwischen IT-Sicherheitsrecht und Baurecht. Er berät insbesondere bei Smart Buildings, digitalisierter Gebäudetechnik und der Integration kritischer IT-Infrastrukturen in Bauprojekten – dort, wo die Digitalisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft beide Rechtsgebiete miteinander verbindet. Dr. Hartwig vertritt Mandanten außergerichtlich, vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren.


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Die Teilnehmenden erhalten in diesem 2-stündigen „IBRechtKurz“ einen fundierten Überblick über die rechtlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen. Sie lernen die wichtigsten Aspekte von Datenschutz, Compliance und IT-Sicherheit kennen, erkennen potenzielle Risiken und erfahren, wie KI-Anwendungen verantwortungsvoll, rechtskonform und sicher in betriebliche Prozesse integriert werden können. Zudem werden aktuelle regulatorische Anforderungen und bewährte Vorgehensweisen für den Unternehmensalltag vermittelt.

  • Vor dem KI-Einsatz: Wie klassifiziere ich mein KI-System richtig? Was ist bei GPAI-Modellen (ChatGPT, Gemini, Claude & Co.) besonders zu beachten? Wie schütze ich Geschäftsgeheimnisse und Planungsdaten, wenn ich KI-Tools nutze? Was muss ein datenschutzkonformer und haftungssicherer KI-Einkaufsvertrag enthalten?
  • Beim KI-Einsatz: Welche Schulungspflichten bestehen nach Art. 4 KI-VO — und was droht bei Versäumnissen? Wie funktioniert menschliche Aufsicht bei Hochrisiko-KI? Welche Melde-, Protokollierungs- und Transparenzpflichten gelten im laufenden Betrieb?
  • Urheberrecht und KI: Darf ein KI-System mit meinen Architekturwerken trainiert werden? Wem gehören KI-generierte Visualisierungen und Entwürfe? Wie hafte ich, wenn der KI-Output Drittrechte verletzt?

 

Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aller Unternehmensbereiche, die KI-Anwendungen nutzen, einführen oder deren Einsatz begleiten. Besonders geeignet ist die Veranstaltung für Mitarbeitende aus den Bereichen Personal, Marketing, Vertrieb, Recht, Compliance, Datenschutz, IT, Informationssicherheit sowie für Projektverantwortliche und Führungskräfte, die Chancen und Risiken von KI im Unternehmenskontext verstehen und bewerten möchten. 

Mit der Teilnahme am Seminar kommen die Teilnehmenden ihrer Fortbildungspflicht im Umgang mit KI-Systemen gemäß den Anforderungen der EU-KI-Verordnung (AI-Act) nach und erhalten einen entsprechenden Teilnahme- bzw. Qualifizierungsnachweis.

Referent

Dr. Sven Marco Hartwig

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Informationstechnologierecht

als Spezialist für IT-Recht mit Schwerpunkt IT-Sicherheit und Compliance sowie auf Bau- und Architektenrecht berät Herr Dr. Hartwig Unternehmen bei der Umsetzung komplexer IT-Sicherheitsanforderungen, insbesondere zu NIS2, BSIG, CER-Richtlinie und KRITISDachG, sowie zum Data Act, IT-Compliance, Datenschutz und weiteren IT-rechtlichen Fragestellungen, wie bspw. Lizenzierungen und Softwareverträgen.Im Bau- und Architektenrecht begleitet Dr. Hartwig komplexe Projekte von der Planung bis zur Realisierung – sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite. Seine Beratung ist projektbezogen und praxisorientiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Schnittstelle zwischen IT-Sicherheitsrecht und Baurecht. Er berät insbesondere bei Smart Buildings, digitalisierter Gebäudetechnik und der Integration kritischer IT-Infrastrukturen in Bauprojekten – dort, wo die Digitalisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft beide Rechtsgebiete miteinander verbindet. Dr. Hartwig vertritt Mandanten außergerichtlich, vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren.

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Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
04.12.2026
Online
Dr. Sven Marco Hartwig

179.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Online
Software:
ZOOM

10:00 - 12:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 20.11.2026
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