Die Teilnehmenden erhalten einen praxisorientierten Überblick über die aktuellen regulatorischen Anforderungen aus der NIS2-Richtlinie, dem BSI-Gesetz (BSIG) sowie dem KRITIS-Dachgesetz. Sie lernen, ob und in welchem Umfang ihr Unternehmen als wesentliche oder wichtige Einrichtung bzw. als KRITIS-Betreiber betroffen ist, welche organisatorischen, technischen und baulichen Pflichten hieraus folgen und wie diese rechtssicher umgesetzt werden können. Darüber hinaus werden Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen sowie Anforderungen an Lieferanten und Dienstleister behandelt. Ziel ist es, Unternehmen in die Lage zu versetzen, bestehende Compliance-Lücken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Cyber- und Resilienzfähigkeit abzuleiten.
Das 2-stündige Seminar aus der Reihe „IBRechtKurz“ richtet sich an Mitglieder der Geschäftsleitung, IT- und Informationssicherheitsverantwortliche, Compliance- und Risikomanager, Unternehmensjuristen sowie Verantwortliche für Datenschutz, Business Continuity Management, Einkauf und Lieferantenmanagement. Angesprochen sind insbesondere Unternehmen, die bereits regulatorischen Anforderungen im KRITIS-Umfeld unterliegen oder prüfen müssen, ob sie künftig von NIS2, dem BSIG oder dem KRITIS-Dachgesetz erfasst werden.
als Spezialist für IT-Recht mit Schwerpunkt IT-Sicherheit und Compliance sowie auf Bau- und Architektenrecht berät Herr Dr. Hartwig Unternehmen bei der Umsetzung komplexer IT-Sicherheitsanforderungen, insbesondere zu NIS2, BSIG, CER-Richtlinie und KRITISDachG, sowie zum Data Act, IT-Compliance, Datenschutz und weiteren IT-rechtlichen Fragestellungen, wie bspw. Lizenzierungen und Softwareverträgen.Im Bau- und Architektenrecht begleitet Dr. Hartwig komplexe Projekte von der Planung bis zur Realisierung – sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite. Seine Beratung ist projektbezogen und praxisorientiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Schnittstelle zwischen IT-Sicherheitsrecht und Baurecht. Er berät insbesondere bei Smart Buildings, digitalisierter Gebäudetechnik und der Integration kritischer IT-Infrastrukturen in Bauprojekten – dort, wo die Digitalisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft beide Rechtsgebiete miteinander verbindet. Dr. Hartwig vertritt Mandanten außergerichtlich, vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren.
Die Teilnehmenden erhalten einen praxisorientierten Überblick über die aktuellen regulatorischen Anforderungen aus der NIS2-Richtlinie, dem BSI-Gesetz (BSIG) sowie dem KRITIS-Dachgesetz. Sie lernen, ob und in welchem Umfang ihr Unternehmen als wesentliche oder wichtige Einrichtung bzw. als KRITIS-Betreiber betroffen ist, welche organisatorischen, technischen und baulichen Pflichten hieraus folgen und wie diese rechtssicher umgesetzt werden können. Darüber hinaus werden Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen sowie Anforderungen an Lieferanten und Dienstleister behandelt. Ziel ist es, Unternehmen in die Lage zu versetzen, bestehende Compliance-Lücken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Cyber- und Resilienzfähigkeit abzuleiten.
Das 2-stündige Seminar aus der Reihe „IBRechtKurz“ richtet sich an Mitglieder der Geschäftsleitung, IT- und Informationssicherheitsverantwortliche, Compliance- und Risikomanager, Unternehmensjuristen sowie Verantwortliche für Datenschutz, Business Continuity Management, Einkauf und Lieferantenmanagement. Angesprochen sind insbesondere Unternehmen, die bereits regulatorischen Anforderungen im KRITIS-Umfeld unterliegen oder prüfen müssen, ob sie künftig von NIS2, dem BSIG oder dem KRITIS-Dachgesetz erfasst werden.
als Spezialist für IT-Recht mit Schwerpunkt IT-Sicherheit und Compliance sowie auf Bau- und Architektenrecht berät Herr Dr. Hartwig Unternehmen bei der Umsetzung komplexer IT-Sicherheitsanforderungen, insbesondere zu NIS2, BSIG, CER-Richtlinie und KRITISDachG, sowie zum Data Act, IT-Compliance, Datenschutz und weiteren IT-rechtlichen Fragestellungen, wie bspw. Lizenzierungen und Softwareverträgen.Im Bau- und Architektenrecht begleitet Dr. Hartwig komplexe Projekte von der Planung bis zur Realisierung – sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite. Seine Beratung ist projektbezogen und praxisorientiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Schnittstelle zwischen IT-Sicherheitsrecht und Baurecht. Er berät insbesondere bei Smart Buildings, digitalisierter Gebäudetechnik und der Integration kritischer IT-Infrastrukturen in Bauprojekten – dort, wo die Digitalisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft beide Rechtsgebiete miteinander verbindet. Dr. Hartwig vertritt Mandanten außergerichtlich, vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren.
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