NIS2 & KRITIS-Dachgesetz

Was Unternehmen jetzt wissen und umsetzen müssen

Die Teilnehmenden erhalten einen praxisorientierten Überblick über die aktuellen regulatorischen Anforderungen aus der NIS2-Richtlinie, dem BSI-Gesetz (BSIG) sowie dem KRITIS-Dachgesetz. Sie lernen, ob und in welchem Umfang ihr Unternehmen als wesentliche oder wichtige Einrichtung bzw. als KRITIS-Betreiber betroffen ist, welche organisatorischen, technischen und baulichen Pflichten hieraus folgen und wie diese rechtssicher umgesetzt werden können. Darüber hinaus werden Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen sowie Anforderungen an Lieferanten und Dienstleister behandelt. Ziel ist es, Unternehmen in die Lage zu versetzen, bestehende Compliance-Lücken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Cyber- und Resilienzfähigkeit abzuleiten.


  • NIS2 und BSIG: Wer ist als wesentliche oder wichtige Einrichtung erfasst – wie wird das für das ggf. betroffene Unternehmen geprüft? Welche konkreten Risikomanagementmaßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben? Was sind die Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen — und wie funktioniert die Meldekette? Wie haftet die Geschäftsleitung persönlich — und was kann zu einer temporären Amtsuntersagung führen? Welche Anforderungen treffen Lieferanten eines NIS2-pflichtigen Unternehmens?
  • KRITIS-Dachgesetz: Was regelt das neue Gesetz, und wie verhält es sich zu NIS2? Wer ist KRITIS-Betreiber – und ab welchen Schwellenwerten? Welche Risikoanalyse-, Resilienzplan- und Meldepflichten bestehen? Welche (Sicherheits-) Maßnahmen an Gebäuden sind umzusetzen? Welche Behörde ist zuständig — BSI oder BBK?

 



Das 2-stündige Seminar aus der Reihe „IBRechtKurz“ richtet sich an Mitglieder der Geschäftsleitung, IT- und Informationssicherheitsverantwortliche, Compliance- und Risikomanager, Unternehmensjuristen sowie Verantwortliche für Datenschutz, Business Continuity Management, Einkauf und Lieferantenmanagement. Angesprochen sind insbesondere Unternehmen, die bereits regulatorischen Anforderungen im KRITIS-Umfeld unterliegen oder prüfen müssen, ob sie künftig von NIS2, dem BSIG oder dem KRITIS-Dachgesetz erfasst werden.

 



Referent

Dr. Sven Marco Hartwig

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Informationstechnologierecht

als Spezialist für IT-Recht mit Schwerpunkt IT-Sicherheit und Compliance sowie auf Bau- und Architektenrecht berät Herr Dr. Hartwig Unternehmen bei der Umsetzung komplexer IT-Sicherheitsanforderungen, insbesondere zu NIS2, BSIG, CER-Richtlinie und KRITISDachG, sowie zum Data Act, IT-Compliance, Datenschutz und weiteren IT-rechtlichen Fragestellungen, wie bspw. Lizenzierungen und Softwareverträgen.Im Bau- und Architektenrecht begleitet Dr. Hartwig komplexe Projekte von der Planung bis zur Realisierung – sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite. Seine Beratung ist projektbezogen und praxisorientiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Schnittstelle zwischen IT-Sicherheitsrecht und Baurecht. Er berät insbesondere bei Smart Buildings, digitalisierter Gebäudetechnik und der Integration kritischer IT-Infrastrukturen in Bauprojekten – dort, wo die Digitalisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft beide Rechtsgebiete miteinander verbindet. Dr. Hartwig vertritt Mandanten außergerichtlich, vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren.


Noch keine Bewertungen vorhanden

Die Teilnehmenden erhalten einen praxisorientierten Überblick über die aktuellen regulatorischen Anforderungen aus der NIS2-Richtlinie, dem BSI-Gesetz (BSIG) sowie dem KRITIS-Dachgesetz. Sie lernen, ob und in welchem Umfang ihr Unternehmen als wesentliche oder wichtige Einrichtung bzw. als KRITIS-Betreiber betroffen ist, welche organisatorischen, technischen und baulichen Pflichten hieraus folgen und wie diese rechtssicher umgesetzt werden können. Darüber hinaus werden Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen sowie Anforderungen an Lieferanten und Dienstleister behandelt. Ziel ist es, Unternehmen in die Lage zu versetzen, bestehende Compliance-Lücken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Cyber- und Resilienzfähigkeit abzuleiten.

  • NIS2 und BSIG: Wer ist als wesentliche oder wichtige Einrichtung erfasst – wie wird das für das ggf. betroffene Unternehmen geprüft? Welche konkreten Risikomanagementmaßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben? Was sind die Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen — und wie funktioniert die Meldekette? Wie haftet die Geschäftsleitung persönlich — und was kann zu einer temporären Amtsuntersagung führen? Welche Anforderungen treffen Lieferanten eines NIS2-pflichtigen Unternehmens?
  • KRITIS-Dachgesetz: Was regelt das neue Gesetz, und wie verhält es sich zu NIS2? Wer ist KRITIS-Betreiber – und ab welchen Schwellenwerten? Welche Risikoanalyse-, Resilienzplan- und Meldepflichten bestehen? Welche (Sicherheits-) Maßnahmen an Gebäuden sind umzusetzen? Welche Behörde ist zuständig — BSI oder BBK?

 

Das 2-stündige Seminar aus der Reihe „IBRechtKurz“ richtet sich an Mitglieder der Geschäftsleitung, IT- und Informationssicherheitsverantwortliche, Compliance- und Risikomanager, Unternehmensjuristen sowie Verantwortliche für Datenschutz, Business Continuity Management, Einkauf und Lieferantenmanagement. Angesprochen sind insbesondere Unternehmen, die bereits regulatorischen Anforderungen im KRITIS-Umfeld unterliegen oder prüfen müssen, ob sie künftig von NIS2, dem BSIG oder dem KRITIS-Dachgesetz erfasst werden.

 

Referent

Dr. Sven Marco Hartwig

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Informationstechnologierecht

als Spezialist für IT-Recht mit Schwerpunkt IT-Sicherheit und Compliance sowie auf Bau- und Architektenrecht berät Herr Dr. Hartwig Unternehmen bei der Umsetzung komplexer IT-Sicherheitsanforderungen, insbesondere zu NIS2, BSIG, CER-Richtlinie und KRITISDachG, sowie zum Data Act, IT-Compliance, Datenschutz und weiteren IT-rechtlichen Fragestellungen, wie bspw. Lizenzierungen und Softwareverträgen.Im Bau- und Architektenrecht begleitet Dr. Hartwig komplexe Projekte von der Planung bis zur Realisierung – sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite. Seine Beratung ist projektbezogen und praxisorientiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Schnittstelle zwischen IT-Sicherheitsrecht und Baurecht. Er berät insbesondere bei Smart Buildings, digitalisierter Gebäudetechnik und der Integration kritischer IT-Infrastrukturen in Bauprojekten – dort, wo die Digitalisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft beide Rechtsgebiete miteinander verbindet. Dr. Hartwig vertritt Mandanten außergerichtlich, vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren.

Noch keine Bewertungen vorhanden

Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
06.11.2026
Online
Dr. Sven Marco Hartwig

179.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Online
Software:
ZOOM

10:00 - 12:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 23.10.2026
Plätze frei
Noch weniger als die Hälfte der Plätze frei
Nur noch wenige Plätze frei

Teilnehmende buchten auch

  • img
ab 179.00 € (zzgl. MwSt)

Noch keine Bewertungen vorhanden

Datum
Ort
Referenten
06.11.2026
Online
Dr. Sven Marco Hartwig
Weitere Informationen

Warteliste

Hinterlegen Sie Ihre E-Mail-Adresse und wir informieren Sie, sobald ein neuer Termin verfügbar ist:

Inhouse-Schulungen

Gerne führen wir für Sie alle unsere Seminare in angepasster Form auch als Inhouse-Schulung durch

Inhouse-Schulung anfragen