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Seminardetails
Seminarnummer
4536

Schnittstellen zwischen Fördermittel- und Vergaberecht

Freitag, 27.10.2023
09:30 - 17:00 Uhr
Online-Seminar

Referent

RA und FA für Vergaberecht Dr. Martin Büdenbender, Köln

RA und FA für Vergaberecht Dr. Martin Büdenbender, Köln

ist im Kölner Büro der Sozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB tätig. Er arbeitet seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Vergaberechts und in angrenzenden Rechtsmaterien. Hier berät Herr Dr. Büdenbender öffentliche Auftraggeber und Bieter sowohl bei komplexen Ausschreibungen von Bauleistungen als auch bei Vergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich, die oftmals Bezug zum Fördermittelrecht haben. Daneben vertritt er Mandanten in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und -senaten. Herr Dr. Büdenbender ist Verfasser zahlreicher Aufsätze und Beiträge zum Vergaberecht und veröffentlicht regelmäßig in den Zeitschriften "IBR Immobilien- & Baurecht" sowie "VPR Vergabepraxis & -recht". Des Weiteren wirkt er als Autor an vergaberechtlichen Standardwerken mit, wie etwa an dem von Leinemann herausgegebenen Handbuch "Die Vergabe öffentlicher Aufträge". Darüber hinaus ist Herr Dr. Büdenbender seit Jahren als Dozent und Referent bei vergaberechtlichen Seminaren tätig. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht.


Teilnehmerkreis

Mitarbeiter von Vergabestellen und Rechtsämtern der öffentlichen Auftraggeber und von Rechnungsprüfungsämtern/Rechnungshöfen sowie sonstigen Stellen, die mit der Überprüfung von Zuwendungsempfängern im Hinblick auf die Beachtung der Auflagen zur Durchführung ordnungsgemäßer Vergabeverfahren befasst sind; Architekten und/oder Projektsteuerer, die mit der verantwortlichen Durchführung von Vergabeverfahren befasst sind; Bieter/Auftragnehmer; Unternehmensjuristen; Rechtsanwälte.


Ziel des Seminars

Die Empfänger von Fördermitteln werden oftmals durch Auflagen im Fördermittelbescheid verpflichtet, das Vergaberecht bei der Vergabe von Aufträgen anzuwenden, die zur Realisierung des geförderten Projekts erforderlich sind. Der Inhalt und die Reichweite dieser Verpflichtung sind nicht immer klar und eindeutig - oder dem Fördermittelempfänger nicht hinreichend bewusst. 
Die Folge kann sein, dass im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung Verstöße gegen das Vergaberecht festgestellt und Fördermittel zurückgefordert werden - oftmals viele Jahre nach Abschluss des Projekts. Es geht um Bekanntmachungsmängel, eine unterlassene Losbildung, Verstöße gegen den Grundsatz der Produktneutralität, unzulässige Eignungskriterien, eine falsche Zuschlagsentscheidung oder ein gänzlich unterlassenes wettbewerbliches Vergabeverfahren. Will der Fördermittelempfänger die Rückforderung nicht akzeptieren, muss der Bescheid in der Regel vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden. 
In dem Tagesseminar werden die maßgeblichen Grundlagen des Zuwendungs- und Haushaltsrechts ebenso behandelt wie die relevanten Bestimmungen des Vergaberechts. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Auswirkungen von leichten oder schweren Vergabefehlern auf das bei der Rückforderung auszuübende Ermessen. 


Themen

  • Vergabe- und zuwendungsrechtliche Grundlagen
  • Die Allgemeinen Nebenbestimmungen als zentrales Regelungsinstrument
  • Inhalt und Reichweite der vergaberechtlichen Verpflichtungen - Zuwendungsvergaberecht
  • Konsequenzen für die Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens im Rahmen des geförderten Projekts - Vermeidung von Vergaberechtsverstößen
  • Rechtsfolgen von Vergaberechtsverstößen
  • Dokumentationspflichten
  • Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu Rückforderungen
  • Haftungsfragen

Hinweis: Empfohlen wird, eine Textsammlung des VwVfG mitzubringen.



Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Online-Seminar

Datum:
Freitag, 27.10.2023, 09:30 - 17:00 Uhr

Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 429,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an diesem Online-Seminar und die Seminarunterlagen (bei Online-Seminaren stellen wir Ihnen die Unterlagen PDF-Datei zur Verfügung). Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anmeldung/Zugang Online-Seminare und e-Learnings

Pro Anmeldung erhält der Teilnehmer einen Zugang zum virtuellen Seminarraum der Online-Seminare oder e-Learnings. Ein Tag vor dem Seminar (bei e-Learnings direkt nach der erfolgreichen Buchung) erhält er per E-Mail den Zugangslink zum Online-Seminar sowie die digitalen Begleitunterlagen. Die Zugangsberechtigung darf an Dritte nicht weitergegeben werden, ist nicht übertragbar und darf nicht zum mehrfachen Einloggen im virtuellen Seminarraum benutzt werden. Der Zugang zum Seminarraum wird erst am Tag des Seminars freigeschaltet. Die Zugangsdaten zu einem e-Learning behalten 3 Monate ab Buchung ihre Gültigkeit.
Der Kunde hat die für die Teilnahme am Online-Seminar erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Da unsere Online-Seminare live stattfinden und die meisten unserer Referenten die Online-Seminare nicht vor Ort, in unserem IBR-Seminarzentrum, durchführen, können wir keine Garantie für eine gute Übertragungsqualität geben.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de