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Seminardetails
Seminarnummer
4669

Halbtagesseminar: Nachfordern von Unterlagen

Dienstag, 14.11.2023
09:30 - 12:45 Uhr
Online-Seminar

Referent

RA und FA für Vergaberecht Dr. Wolfgang Kräber, Köln

RA und FA für Vergaberecht Dr. Wolfgang Kräber, Köln

ist seit 2014 als Rechtsanwalt tätig und seit 2018 zugleich Fachanwalt für Vergaberecht. Er ist seit 2019 bei avocado rechtsanwälte in Köln beschäftigt und wurde zum 01.01.2022 zum Partner ernannt. Vom Beginn seiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit an ist er überwiegend mit Fragen rund um das deutsche und europäische Vergaberecht befasst. Er berät vorwiegend die öffentliche Hand, aber auch Bieter und Bewerber bei nationalen und europaweiten Vergabeverfahren. Einen Schwerpunkt seiner Arbeit bilden dabei die Konzeptionierung von Ausschreibungen samt Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie die anschließende Unterstützung der öffentlichen Auftraggeber bei der Durchführung der Vergabeverfahren einschließlich der Prüfung und Wertung der Angebote. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Vertretung von Mandanten vor den Nachprüfungsinstanzen. Dr. Wolfgang Kräber publiziert und referiert regelmäßig im Bereich des Vergaberechts.


Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter/innen von öffentlichen Auftraggebern, insbesondere der öffentlichen Verwaltung, die in Vergabestellen, Beschaffungsstellen oder Fachabteilungen mit der Durchführung von Vergabeverfahren betraut sind. Das Seminar wendet sich ebenso an Mitarbeiter/innen von Zuwendungsempfängern, die bei Beschaffungen an das Vergaberecht gebunden sind. Gleichermaßen willkommen sind Architekt/innen, Ingenieur/innen und Berater/innen, die Vergabeverfahren rechtlich, betriebswirtschaftlich oder technisch begleiten. Schlussendlich adressiert das Seminar Mitarbeiter/innen, die bei Bewerber- und Bieterunternehmen mit der Konzeption und Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten befasst sind.

Grundkenntnisse im Vergaberecht sollten vorhanden sein.


Ziel des Seminars

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eingegangene Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote auf ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Sind die Interessensbestätigung, der Teilnahmeantrag oder das Angebot unvollständig oder fehlerhaft, kann bzw. muss der Auftraggeber – in Abhängigkeit von der jeweils einschlägigen Vergabeordnung und deren Vorgaben – Unterlagen oder bestimmte Preisangaben nachfordern, sofern er nicht vorab auf die Nachforderung verzichtet hat. 
 
Vor diesem Hintergrund wird im Seminar unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Vergabeordnungen und der aktuellen Rechtsprechung erläutert, was es bei der Nachforderung von Unterlagen im Vergabeverfahren zu beachten gilt. Dabei wird auch auf Formales (Frist, Übermittlungsweg, Dokumentation) eingegangen. Schlussendlich werden aber auch taktische Überlegungen nicht zu kurz kommen.
 
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer/innen Sicherheit im Umgang mit den typischen Fragestellungen und Fallgestaltungen bei der Nachforderung von Unterlagen zu vermitteln.


Themen

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen und Anknüpfungspunkte für Nachforderungen im Vergabeverfahren
    • Überblick über die Rechtsgrundlagen im Vergaberecht oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte
    • Anknüpfungspunkte im Vergabeverfahren (Interessensbekundung, Teilnahmeantrag, Angebot)
    • Regelungen zur Nachforderung in den einzelnen Vergabeordnungen (VgV, VOB/A-EU, SektVO, KonzVgV – UVgO, VOB/A)
  2. Nachforderbare Unterlagen
    • Abgrenzung von unternehmensbezogenen und leistungsbezogenen Unterlagen
    • Wann liegt eine leistungsbezogene Unterlage, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betrifft, vor?
    • Wann ist eine Unterlage fehlend, unvollständig oder fehlerhaft?
    • Welche Unterlagen dürfen nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden?
  3. Nachforderbare Preisangaben
    • Wann ist eine Preisposition unwesentlich?
    • Wann werden die Wertungsreihenfolge und der Wettbewerb nicht durch die Nachforderung beeinträchtigt? 
    • (Un-)Vollständigkeit von Preisangaben (Mischkalkulation, Spekulationsangebote)
  4. Entscheidung hinsichtlich Nachforderung
    • Verpflichtung („muss“) bzw. Ermessensentscheidung („kann“)
    • Von welchen Unternehmen müssen Unterlagen nachgefordert werden (Bestbieter, in die engere Auswahl kommende Bieter, alle Bieter)?
    • Vorabverzicht auf Nachforderung – Welche Anforderungen werden an diesen gestellt? Was spricht dafür? Was spricht dagegen?
  5. Prozess der Nachforderung
    • Aufforderung zur Nachreichung
    • Kommunikationsweg bei Nachforderung
    • Frist für die Nachreichung
    • Prüfung der nachgereichten Unterlagen
    • (Un-)Zulässigkeit einer zweiten Nachreichung (innerhalb der Frist zur Nachreichung)
    • Dokumentation
  6. Rechtsfolgen
    • Angebotsausschluss
    • Rüge
    • Nachprüfungsverfahren


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 3 Zeitstunden (4 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Sie erhalten ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis drei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Online-Seminar

Datum:
Dienstag, 14.11.2023, 09:30 - 12:45 Uhr

Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 249,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an diesem Online-Seminar und die Seminarunterlagen (bei Online-Seminaren stellen wir Ihnen die Unterlagen PDF-Datei zur Verfügung). Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anmeldung/Zugang Online-Seminare und e-Learnings

Pro Anmeldung erhält der Teilnehmer einen Zugang zum virtuellen Seminarraum der Online-Seminare oder e-Learnings. Ein Tag vor dem Seminar (bei e-Learnings direkt nach der erfolgreichen Buchung) erhält er per E-Mail den Zugangslink zum Online-Seminar sowie die digitalen Begleitunterlagen. Die Zugangsberechtigung darf an Dritte nicht weitergegeben werden, ist nicht übertragbar und darf nicht zum mehrfachen Einloggen im virtuellen Seminarraum benutzt werden. Der Zugang zum Seminarraum wird erst am Tag des Seminars freigeschaltet. Die Zugangsdaten zu einem e-Learning behalten 3 Monate ab Buchung ihre Gültigkeit.
Der Kunde hat die für die Teilnahme am Online-Seminar erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Da unsere Online-Seminare live stattfinden und die meisten unserer Referenten die Online-Seminare nicht vor Ort, in unserem IBR-Seminarzentrum, durchführen, können wir keine Garantie für eine gute Übertragungsqualität geben.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de