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NEU Nachträge wegen Bauablaufstörungen prüfen und abwehren
Referenten

RA Dr.-Ing. Steffen Hettler, München
ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und promovierter Bauingenieur. Er ist Partner in der Kanzlei Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB in München. Herr Dr. Hettler verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Investoren, Bauherren und Auftragnehmern zu komplexen Bau-, Immobilien- und Infrastrukturprojekten. Schwerpunkte liegen dabei im Bereich des Vertragsmanagements sowie im Nachtragsmanagement und der rechtlichen Aufarbeitung von Störungen im Bauablauf. Herr Dr. Hettler ist ferner seit Jahren in der Führung und Steuerung von gerichtlichen (Groß)Prozessen mit komplexen technischen Sachverhalten vertraut. Er ist zu Themen aus der Schnittstelle zwischen Baurecht und Bautechnik durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen bekannt.

Dr.-Ing. Michael Mechnig, Dortmund
ist geschäftsführender Gesellschafter der fairCM² GmbH in Dortmund. Neben seiner Erfahrung als baubetrieblicher Sachverständiger verfügt er über langjährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsmanagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt einerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeitnachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Stuttgart 21, TESLA Gigafactory, Stammstrecke München). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber baubegleitend in allen baubetrieblichen Fragestellungen der Projektabwicklung – insbesondere zum Anti-Claimmanagement. Dr. Michael Mechnig ist technischer Leiter des Arbeitskreises Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dortmund für das Fach „Strategisches Vertragsmanagement“. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge mit den Schwerpunkten Bauinhalts- und Bauzeitnachträge sowie Referent zu verschiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen Themen.
Teilnehmerkreis
Hier treffen sich Auftraggeber, Bauherrenvertreter, Bau- und Projektleiter von Hoch-, Tief- und Ingenieurbauvorhaben, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger, technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen, Unternehmens- und Verwaltungsjuristen sowie Richter und Rechtsanwälte.
Ziel des Seminars
Das Seminar versetzt Bauherren, Auftraggeber, Vertreter und Rechtsanwender in die Lage, mit von Auftragnehmern aufgebrachten Bauablaufstörungen bzw. Behinderungen und den damit verbundenen Rechtsfolgen rechtzeitig und rechtssicher umzugehen. Das Seminar vermittelt Strategien, Risiken und Chancen für Auftraggeber bei der Durchführung eines strukturierten Anti-Claim-Managements. Gestörte Bauabläufe können sowohl Ansprüche als auch Gegenforderungen der Vertragsparteien auslösen. Auf diese Weise entwickeln sich Chancen und Risiken, welche der adäquaten Handhabung bedürfen. Nicht jede Störung im Bauablauf oder Behinderung eines Auftragnehmers in der Ausführung seiner Leistungen führt jedoch gleich zu Verzögerungen im Bauablauf oder Mehrkostenansprüchen. Rechtlich bestehen mannigfache Ansatzpunkte im Umgang mit von Auftragnehmern vorgebrachten Störungen im Bauablauf. Im Seminar wird die Komplexität von Behinderungssachverlhalten und Bauablaufstörungen aus baurechtlicher und baubetrieblicher Sicht praxisnah und in verständlicher Form, auch anhand zahlreicher Beispiele, vermittelt. Der Fokus liegt dabei auf der Handhabung von Bauablaufstörungen (berechtigt oder unberechtigt) und evtl. Mehrkostenansprüchen bei Auftraggebern und deren Projektteams. Daraus resultierend wird im Rahmen des Seminars auch die Durchsetzung von auftraggeberseitigen Ansprüchen bei Verzug und verspäteter Fertigstellung der Bauleistungen behandelt. Dementsprechend zielt das Seminar nicht nur auf die Darstellung und Erläuterung der bisher gängigen Methoden ab, wie zum Beispiel der Aufstellung bzw. Prüfung störungsmodifizierter Bauabläufe und der Aufstellung hypothetisch ungestörter tatsächlicher Bauabläufe. Vielmehr werden eine auftraggeberseitige Prüfungspraxis und Strategien vermittelt, die es ermöglichen, sich auf Grundlage der momentanen Praxis und Rechtsprechung Bauablaufstörungen und Mehrkostenansprüchen entgegenzustellen. Ziel ist, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, mit der Prüfung und Abwehr bauablaufbedingter Mehrkosten rechtssicher umgehen zu können.
Themen
- Rechtliche und baubetriebliche Ausgangssituation
- Wirksame Vereinbarung von Fertigstellungs- und Zwischenterminen
- Umgang mit vertraglichen Termin- und Fristenregelungen
- Rechtsfolgen aus der Nichteinhaltung von Vertragsterminen
- Umgang mit Behinderungsanzeigen der Auftragnehmer
- Verzug der Auftragnehmer, Vertragsstrafe, Verzugsschadenersatzansprüche
- Bauzeitverlängerungsanspruch vs. Schuldnerverzug
- Darlegungs- und Beweislastanforderungen für Bauzeitverzögerungen
- Erforderlicher Umfang und Grenzen der Dokumentation
- Bauablaufbezogene Darstellung
- Umgang mit Zeitreserven (Puffer)
- Mehrkostenansprüche der Auftragnehmer
- Bestimmung der Anspruchsgrundlagen (Vergütung, Schadensersatz, Entschädigung)
- Darlegungspflichten des Auftragnehmers
- Produktivitätsverluste
- Allgemeine Geschäftskosten
- Ansprüche der Auftraggeber
- Verantwortlichkeiten und Verschulden der Auftragnehmer
- Vertragsstrafe und deren Durchsetzung
- Verzugsschadenersatzansprüche
- Beschleunigungsverlangen
- Kündigung des Vertragsverhältnisses
- Richtige Abwicklung des Vertragsverhältnisses nach Kündigung
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).
Unser Tagungsservice für Sie
-
Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
(ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
Tagungsmodalitäten
Online-Seminar
Dienstag, 12.05.2020, 09:30 - 17:00 Uhr
Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internetverbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.
Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunterladen können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten
Anmeldung/Zahlung
Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem E-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei E-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670
Preise/Leistungsumfang/Rabatte
Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an diesem Online-Seminar und die Seminarunterlagen (bei Online-Seminaren stellen wir Ihnen die Unterlagen PDF-Datei zur Verfügung). Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.
Tagungs- und Pausenzeiten
Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten.
Teilnahmebestätigung/Zertifikate
Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.
Anmeldung/Zugang Online-Seminare und E-Learnings
Pro Anmeldung erhält der Teilnehmer einen Zugang zum virtuellen Seminarraum der Online-Seminare oder E-Learnings. Ein Tag vor dem Seminar (bei E-Learnings direkt nach der erfolgreichen Buchung) erhält er per E-Mail den Zugangslink zum Online-Seminar sowie die digitalen Begleitunterlagen. Die Zugangsberechtigung darf an Dritte nicht weitergegeben werden, ist nicht übertragbar und darf nicht zum mehrfachen Einloggen im virtuellen Seminarraum benutzt werden. Der Zugang zum Seminarraum wird erst am Tag des Seminars freigeschaltet. Die Zugangsdaten zu einem E-Learning behalten 3 Monate ab Buchung ihre Gültigkeit.
Der Kunde hat die für die Teilnahme am Online-Seminar erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Da unsere Online-Seminare live stattfinden und die meisten unserer Referenten die Online-Seminare nicht vor Ort, in unserem IBR-Seminarzentrum, durchführen, können wir keine Garantie für eine gute Übertragungsqualität geben.
Stornierung
Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines E-Learnings ist ausgeschlossen.
Absage von Veranstaltungen/Formatänderungen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Ebenso behalten wir uns vor, das Format von hybriden Veranstaltungen auf reine Online-Veranstaltungen umzustellen. Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die aus der Absage oder einer Formatumstellung entstehen und die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen.
Arbeitsmittel
Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.
Daten
Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an team@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.
IBR-Seminarzentrum Mannheim
Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim
Downloads
Seminarkalender
1. Halbjahr 2025
(PDF, 5,15 MB)
Seminarkalender
2. Halbjahr 2025
(PDF, 5,05 MB)